Betrifft: Betreuung 4
Betrifft: Betreuung 4
Betrifft: Betreuung 4
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aufgaben rechtlicher Betreuer<br />
Geprägt von diesen Erfahrungen wird von den Eltern die gesetzliche <strong>Betreuung</strong><br />
nur als notwendiges Übel gesehen, als Schicksalsgemeinschaft schottet<br />
man sich ab. Die Aufgabe der <strong>Betreuung</strong>svereine muss es deshalb sein, immer<br />
wieder beratende und unterstützende Angebote zu machen, um die gesetzliche<br />
<strong>Betreuung</strong> nicht als Fortsetzung der elterlichen Sorge zu deklassieren.<br />
Kinder als Betreuer<br />
Wenn Kindern als gesetzliche Vertreter ihrer Eltern auftreten, erfolgt eine<br />
Umkehrverantwortung, ein Wechsel vom versorgten Kind zum sorgenden<br />
Kind. Im ambulanten Bereich erleben wir eine Doppelbelastung, da Pflege und<br />
gesetzliche <strong>Betreuung</strong> oft in einer Hand liegen und man neben der eigenen<br />
Haushaltsführung zusätzlich den Haushalt der alten Eltern managen muss.<br />
Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass wir manchmal erleben, dass Menschen<br />
mit Behinderung genauso für ihre alten Eltern sorgen möchten, wie<br />
Menschen ohne Behinderung und dafür auch ihren Werkstattarbeitsplatz aufgeben.<br />
Hier müssen wir Pfleger und Pädagogen noch viel lernen, um unser<br />
Bild zu korrigieren, dass der Mensch mit Behinderung nicht nur Hilfeempfänger<br />
ist.<br />
Professionelle Betreuer<br />
Jetzt zu den professionellen Betreuern. Ihr unterschiedlicher beruflicher Hintergrund<br />
prägt ihr Bild über Menschen mit Behinderung. Wir können also<br />
nicht davon ausgehen, dass die Mitarbeiter in Einrichtungen und die Berufsbetreuer<br />
(inkl. Amts- und Vereinsbetreuer) immer die gleiche Sprache sprechen.<br />
So kann durch die unterschiedliche Sprache Konfrontation entstehen, die nur<br />
durch eine akzeptierende Haltung des Gegenübers zur Kooperation werden<br />
kann. Einer Kooperation, die die Unterschiede und die eindeutige Kontrollfunktion<br />
der Betreuer nicht verwischt und nicht zu Absprachen hinter dem<br />
Rücken der betreuten Menschen führen.<br />
Nach diesem kleinen Exkurs über die Gruppen der rechtlichen Betreuer, einem<br />
Exkurs, der mir sinnvoll erschien, um denjenigen, die in ambulanten und stationären<br />
Bereichen arbeiten, zu verdeutlichen, wie unterschiedlich ihr Gegenüber<br />
sein kann, wenden wir uns nun den Aufgaben der Betreuer zu.<br />
Aufgabenkreise und Handlungsspielräume für gesetzliche Betreuer<br />
Betreuer dürfen selbstverständlich nur in dem ihnen übertragenen Aufgabenkreis<br />
tätig werden. Sie haben aber immer darauf zu achten, ob eine Erweiterung<br />
oder eine Reduzierung der Aufgabenkreise erforderlich ist, siehe § 1901<br />
Abs. 5 BGB. Dies erfordert den ganzheitlichen Blick auf den Menschen mit<br />
<strong>Betreuung</strong>. Ehrenamtliche Betreuer (Angehörige wie Nichtverwandte) werden<br />
sicherlich in einem umfassenderen Kontakt zum betreuten Menschen stehen.<br />
<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 205