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Betrifft: Betreuung 4

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Rüdiger Pohlmann<br />

Sollte sich auf der Kommunikationsebene die Fehlentscheidung des Betreuers<br />

nicht korrigieren lassen, sind die Einrichtungen aufgefordert, in einer deutlichen<br />

und sachlichen Darstellung die Vormundschaftsgerichte zu benachrichtigen.<br />

Betreuergruppen<br />

Bevor ich die Handlungsmöglichkeiten gesetzlicher Betreuer in einigen ausgewählten<br />

Aufgabenkreisen darstelle, noch ein kurzer Blick auf die einzelnen<br />

Betreuergruppen. Ein Blick der erforderlich ist, um die Handlungen der unterschiedlichen<br />

Betreuergruppen einschätzen zu können. Hierzu im folgenden<br />

einige Zahlen. Derzeit haben wir in Deutschland ca. 1 Millionen Menschen mit<br />

gesetzlicher <strong>Betreuung</strong>. Hiervon haben 1/3 einen professionellen Betreuer<br />

(Amts- Vereins- und freiberufliche Betreuer) und 2/3 einen ehrenamtlichen<br />

Betreuer (Angehörige und sozial engagierte Bürger). Man geht davon aus, dass<br />

von den 2/3 ehrenamtlichen Betreuern knapp 3/4 Angehörige sind. Angehörige,<br />

die in unterschiedlichen Konstellationen (als Eltern, Kinder, Geschwister,<br />

Partner oder sonstige Verwandte) zum betreuten Menschen stehen.<br />

Eltern als Betreuer<br />

Bei Eltern als Betreuer ist es wichtig, die jeweilige individuelle biografische<br />

Situation zu betrachten, die natürlich ihre Prägung durch den zeitgeschichtlichen<br />

Kontext erhält: So war es in den alten Bundesländern bis in die 80-Jahre<br />

hinein sinnvoll, das erwachsene behinderte Kind im Hause zu lassen, da die<br />

Einrichtungen Anstaltscharakter hatten und mit Mehrbettzimmern aufwarteten.<br />

Nicht unerheblich ist bei Entscheidungen von Eltern als gesetzliche Betreuer<br />

die eigene finanzielle Situation. Bedeutet der Auszug des Kindes doch den<br />

Wegfall des Pflegegeldes und weiterer Sozialleistungen. Gerade für alleinerziehende<br />

Mütter, die auf Grund der Behinderung des Kindes nicht arbeiten<br />

konnten (zum Teil bedingt durch eine schlechte Versorgungsstruktur für behinderte<br />

Kinder) bedeutet der Auszug des Kindes häufig das eigene soziale<br />

Aus und der „Abstieg“ in die Sozialhilfe. Dies sind einfach tragische Lebensgeschichten.<br />

Finanzielle Abhängigkeit und die Angst vor dem sozialen Abstieg kann zu<br />

Handlungen führen, die Institutionen und ihre Mitarbeiter als Konfrontation<br />

empfinden. Professionalität bedeutet aber Zusammenhänge zu verstehen und<br />

nicht zu moralisieren.<br />

Ebenso wichtig erscheint mir an dieser Stelle die Feststellung, dass Eltern von<br />

Geburt des behinderten Kindes an eine Projektionsfläche für mildtätiges Handeln<br />

sind und nur selten als Fachleute ihrer Lebensgeschichte verstanden werden.<br />

Zu schnell sprechen wir Pädagogen von Symbiosen und diagnostizieren in<br />

Familien hinein. Man stelle sich das bitte einmal für seine eigene Familie vor.<br />

204 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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