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Betrifft: Betreuung 4

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Ulla Karadeniz<br />

erforderlich. Es gibt allein sechs verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen<br />

mit unterschiedlichen Folgen für die Rechte und Lebensbedingungen von<br />

Menschen ohne deutschen Pass. Für Flüchtlinge gibt es fünf verschiedene<br />

Kategorien, die ebenfalls unterschiedliche Bedingungen für den Aufenthalt<br />

implizieren.<br />

Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Sozialleistungen auf vielfältige<br />

Weise an den Aufenthaltsstatus geknüpft, so dass Fehler im Vorgehen tiefgreifende<br />

Folgen haben können. So kann zum Beispiel die Ehescheidung für die<br />

Ehepartnerin, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen<br />

ist, zur Folge haben, dass sie Deutschland verlassen muss.<br />

Asylbewerberinnen erhalten für ihren Lebensunterhalt Leistungen nach dem<br />

Asylbewerberleistungsgesetz, die um Einiges niedriger sind als die laufende<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch die Krankenhilfe ist für sie noch einmal<br />

eingeschränkt.<br />

Die Inanspruchnahme von Sozialhilfe steht der Einbürgerung entgegen. Qualifizierungsmaßnahmen<br />

für psychisch Kranke werden Ausländerinnen nur unter<br />

ganz bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitsamt finanziert.<br />

Eine Vielzahl miteinander verflochtener gesetzlicher Bestimmungen ist zu<br />

beachten. Hier sollten Betreuerinnen die Möglichkeiten der Beratung sowohl<br />

bei Migrantinnen- und Flüchtlingsberatungsstellen als auch durch Rechtsanwältinnen<br />

in Anspruch nehmen. Weitere, regelmäßig aktualisierte Informationen<br />

bieten z.B. die Internetseiten der Beauftragten der Bundesregierung für<br />

Ausländerfragen: „www.bundesauslaenderbeauftragte.de“.<br />

Forderungen<br />

<strong>Betreuung</strong>sbehörden und –vereine sollte es sich zur Aufgabe machen, auch die<br />

adäquate <strong>Betreuung</strong> von nicht deutschen Menschen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund<br />

sicher zu stellen u.a. durch:<br />

- Informationsmaterial über rechtliche <strong>Betreuung</strong> und auch über Vorausverfügungen<br />

in verschiedenen Sprachen<br />

- Werbung von Ehrenamtlichen aus den Herkunftsländern zumindest der<br />

größeren Migrantinnengruppen<br />

- Einstellung von Mitarbeiterinnen mit eigener Migrationserfahrung<br />

und/oder Sprachkenntnissen und Kenntnissen der Herkunftskulturen<br />

- Qualifizierung von Betreuerinnen in interkultureller Kompetenz<br />

Publikationen zur vertiefenden Auseinandersetzung mit dem Thema sind nachstehend<br />

aufgeführt.<br />

198 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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