Betrifft: Betreuung 4
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Ulla Karadeniz<br />
erforderlich. Es gibt allein sechs verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen<br />
mit unterschiedlichen Folgen für die Rechte und Lebensbedingungen von<br />
Menschen ohne deutschen Pass. Für Flüchtlinge gibt es fünf verschiedene<br />
Kategorien, die ebenfalls unterschiedliche Bedingungen für den Aufenthalt<br />
implizieren.<br />
Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Sozialleistungen auf vielfältige<br />
Weise an den Aufenthaltsstatus geknüpft, so dass Fehler im Vorgehen tiefgreifende<br />
Folgen haben können. So kann zum Beispiel die Ehescheidung für die<br />
Ehepartnerin, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen<br />
ist, zur Folge haben, dass sie Deutschland verlassen muss.<br />
Asylbewerberinnen erhalten für ihren Lebensunterhalt Leistungen nach dem<br />
Asylbewerberleistungsgesetz, die um Einiges niedriger sind als die laufende<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch die Krankenhilfe ist für sie noch einmal<br />
eingeschränkt.<br />
Die Inanspruchnahme von Sozialhilfe steht der Einbürgerung entgegen. Qualifizierungsmaßnahmen<br />
für psychisch Kranke werden Ausländerinnen nur unter<br />
ganz bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitsamt finanziert.<br />
Eine Vielzahl miteinander verflochtener gesetzlicher Bestimmungen ist zu<br />
beachten. Hier sollten Betreuerinnen die Möglichkeiten der Beratung sowohl<br />
bei Migrantinnen- und Flüchtlingsberatungsstellen als auch durch Rechtsanwältinnen<br />
in Anspruch nehmen. Weitere, regelmäßig aktualisierte Informationen<br />
bieten z.B. die Internetseiten der Beauftragten der Bundesregierung für<br />
Ausländerfragen: „www.bundesauslaenderbeauftragte.de“.<br />
Forderungen<br />
<strong>Betreuung</strong>sbehörden und –vereine sollte es sich zur Aufgabe machen, auch die<br />
adäquate <strong>Betreuung</strong> von nicht deutschen Menschen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund<br />
sicher zu stellen u.a. durch:<br />
- Informationsmaterial über rechtliche <strong>Betreuung</strong> und auch über Vorausverfügungen<br />
in verschiedenen Sprachen<br />
- Werbung von Ehrenamtlichen aus den Herkunftsländern zumindest der<br />
größeren Migrantinnengruppen<br />
- Einstellung von Mitarbeiterinnen mit eigener Migrationserfahrung<br />
und/oder Sprachkenntnissen und Kenntnissen der Herkunftskulturen<br />
- Qualifizierung von Betreuerinnen in interkultureller Kompetenz<br />
Publikationen zur vertiefenden Auseinandersetzung mit dem Thema sind nachstehend<br />
aufgeführt.<br />
198 VormundschaftsGerichtsTag e.V.