Betrifft: Betreuung 4
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Betrifft: Betreuung 4
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Ulla Karadeniz<br />
Wobei „interkulturelle Kompetenz nichts anderes (ist) als eine graduelle Steigerung<br />
sozialer Interaktionsfähigkeit” (Koray, S., 2000, S. 23). Grundhaltungen<br />
wie Empathie, Wertschätzung, Kongruenz etc. sind Grundlage jeder professionellen<br />
sozialarbeiterischen oder therapeutischen Beziehung. Aber „Individuen<br />
zu verstehen, ist nur möglich, wenn man die Kontexte versteht, in denen<br />
sie leben oder gelebt haben, die Beziehungen, die sie unterhalten, und die<br />
kulturellen Deutungsmuster, mit deren Hilfe sie der Welt Sinn abzugewinnen<br />
suchen” (Krause, I.-B., in Hegemann, T., Salman, R., 2001, S. 89 ff). Interkulturelle<br />
Kompetenz als Bestandteil sozialarbeiterischer Professionalität ist lediglich<br />
eine Form der Interaktion, bei der einige, von der deutschen Lebenswirklichkeit<br />
abweichende, Aspekte des Kontextes von Klientinnen mit bedacht<br />
werden müssen und die vorhandenen Kompetenzen der Sozialarbeiterin Weiterungen<br />
erfahren sollen.<br />
Hegemann nennt drei Grundvoraussetzungen für gelingende interkulturelle<br />
Beziehungen:<br />
1. Professionelle sollten die „eigene Kulturgebundenheit reflektieren” (Hegemann<br />
2001, S. 128). Falikov definiert Kultur als „die Summe gemeinsamer<br />
Sichtweisen einer Gruppe oder Gesellschaft zu den unterschiedlichsten Bereichen<br />
des Lebens in Abhängigkeit von den Lebenswirklichkeiten der betroffenen<br />
Menschen” (Falikov 1995, zit. n. Hegemann 2001).<br />
Gemeinsame Sichtweisen können nur durch Übereinkünfte zustande kommen.<br />
Unsere eigenen Überzeugungen bzgl. der Phänomene der Welt beruhen lediglich<br />
auf Übereinkünften bezüglich der Interpretation und Bewertung derselben.<br />
Diese Überzeugungen werden darüber hinaus determiniert von unserer individuellen<br />
Lebenswirklichkeit. Diese Einsicht impliziert, dass Mitglieder anderer<br />
Gruppen oder Gesellschaften andere Sichtweisen der Welt entwickeln, die<br />
denselben Anspruch auf Gültigkeit haben. Im psychosozialen Arbeitsfeld von<br />
rechtlicher <strong>Betreuung</strong> geht es hier insbesondere auch um Sichtweisen von<br />
„normal” und „abweichend” oder „gesund” und „krank”.<br />
2. Professionelle sollten „ihr Wissen über andere Kulturen erhöhen” (Hegemann,<br />
a.a.O.) Sie sollten sich mit den Herkunftsländern ihrer Klientinnen<br />
beschäftigen und Kenntnisse über das allgemeine gesellschaftliche Leben dort<br />
erlangen. Sie sollten lernen, was in dem betreffenden Land allgemein üblich<br />
ist. Dies ist zugegebenermaßen schwierig, denn selbstverständlich sind Gesellschaften<br />
hochkomplexe Gebilde, deren Regeln ungemein differenziert sind.<br />
Hier geht es darum, zum Beispiel zu lernen, wie in der Herkunftsgesellschaft<br />
die Rollenerwartungen an Männer und Frauen, an Söhne und Töchter sind, was<br />
im Allgemeinen von einem erwachsenen Menschen erwartet wird, wie er sein<br />
Leben gestaltet, seinen Lebensunterhalt erwirbt etc. Was sind die herrschenden<br />
Normen hinsichtlich des Verhaltens der Individuen?<br />
196 VormundschaftsGerichtsTag e.V.