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Betrifft: Betreuung 4

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Migration und <strong>Betreuung</strong><br />

aus der Kenntnis des kulturellen Hintergrundes der Gesellschaft möglich ist,<br />

aus dem die jeweilige Person stammt.<br />

Die Sprachschwierigkeiten sind nur zu lösen, indem mindestens zu Beginn der<br />

<strong>Betreuung</strong> und im Weiteren auch bei wichtigen Entscheidungen auf die Hilfe<br />

von Dolmetscherinnen zurück gegriffen wird. Es ist nicht immer einfach, eine<br />

Dolmetscherin zu finden; häufig bleibt keine andere Möglichkeit, als die Hilfe<br />

von Familienmitgliedern in Anspruch zu nehmen. Im Erstgespräch und bei der<br />

Erörterung komplexer Fragen oder sensibler Themen, z.B. hinsichtlich der<br />

Erkrankung ist die Hinzuziehung von Angehörigen, die in der Regel Teil des<br />

„Klientensystems“ sind, jedoch eher nicht angezeigt. Da die Beziehungen der<br />

Klientin zu ihrer Familie gerade zu Beginn der <strong>Betreuung</strong> nicht klar sind, sollte<br />

hier auf jeden Fall die Hilfe einer professionellen Dolmetscherin in Anspruch<br />

genommen werden. Die Kosten hierfür sind notwendige Auslagen und zu<br />

erstatten.<br />

Bei der Suche nach geeigneten Dolmetscherinnen kann die Betreuerin die<br />

Hilfe der Sozialberatung für Arbeitsmigrantinnen und die Flüchtlingsberatungsstellen<br />

der Wohlfahrtsverbände und nicht zuletzt auch die Selbsthilfeorganisationen<br />

der verschiedenen Migrantinnengruppen in Anspruch nehmen.<br />

Allerdings muss sie auch hier mit Umsicht vorgehen und darauf achten, dass<br />

der Kontext der Dolmetscherin nicht dem Auftrag der Klientin entgegensteht.<br />

Für die Gerichte tätige allgemein beeidigte Dolmetscherinnen sind verpflichtet,<br />

„objektiv” zu übertragen, ihre eigene Meinung also nicht in ihre Tätigkeit<br />

einfließen zu lassen. Auskunft über allgemein beeidigte Dolmetscherinnen<br />

bekommt man bei den Geschäftsstellen der Präsidentinnen der Landgerichte.<br />

Eine weitere Möglichkeit ist, sich an einen der Berufsverbände für Dolmetscherinnen<br />

zu wenden. Leider bietet die Qualifikation einer allgemein beeidigten<br />

Dolmetscherin keine Gewähr für die Fähigkeit, auch mit schwierigen<br />

Klientinnen zu kommunizieren. Deshalb sollte man bei der Anfrage an die<br />

Dolmetscherin auf die möglicherweise schwierige Situation hinweisen.<br />

Interkulturelle Kompetenz<br />

Fehlende Sprachkenntnisse auf beiden Seiten sind jedoch nicht die einzige<br />

Schwierigkeit, mit der sich Klientin und Betreuerin konfrontiert sehen. Im<br />

Rahmen der <strong>Betreuung</strong> ist die Betreuerin auf die adäquate Gestaltung der Beziehung<br />

zwischen ihr und der Klientin verantwortlich. Sie sollte daher über die<br />

Kompetenzen verfügen, die hierfür erforderlich sind. Neben den Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten, die jede Betreuerin besitzen sollte, bedarf es zum Verständnis<br />

der anderen Lebenswirklichkeit der Klientin, die nicht aus dem deutschen<br />

Kulturkreis stammt, interkultureller Kompetenz, also der „Kompetenz, über<br />

kulturelle Grenzen hinweg zu kommunizieren“ (Hegemann, T. 2001, S. 116).<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 195

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