Betrifft: Betreuung 4
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Betrifft: Betreuung 4
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Migration und <strong>Betreuung</strong><br />
aus der Kenntnis des kulturellen Hintergrundes der Gesellschaft möglich ist,<br />
aus dem die jeweilige Person stammt.<br />
Die Sprachschwierigkeiten sind nur zu lösen, indem mindestens zu Beginn der<br />
<strong>Betreuung</strong> und im Weiteren auch bei wichtigen Entscheidungen auf die Hilfe<br />
von Dolmetscherinnen zurück gegriffen wird. Es ist nicht immer einfach, eine<br />
Dolmetscherin zu finden; häufig bleibt keine andere Möglichkeit, als die Hilfe<br />
von Familienmitgliedern in Anspruch zu nehmen. Im Erstgespräch und bei der<br />
Erörterung komplexer Fragen oder sensibler Themen, z.B. hinsichtlich der<br />
Erkrankung ist die Hinzuziehung von Angehörigen, die in der Regel Teil des<br />
„Klientensystems“ sind, jedoch eher nicht angezeigt. Da die Beziehungen der<br />
Klientin zu ihrer Familie gerade zu Beginn der <strong>Betreuung</strong> nicht klar sind, sollte<br />
hier auf jeden Fall die Hilfe einer professionellen Dolmetscherin in Anspruch<br />
genommen werden. Die Kosten hierfür sind notwendige Auslagen und zu<br />
erstatten.<br />
Bei der Suche nach geeigneten Dolmetscherinnen kann die Betreuerin die<br />
Hilfe der Sozialberatung für Arbeitsmigrantinnen und die Flüchtlingsberatungsstellen<br />
der Wohlfahrtsverbände und nicht zuletzt auch die Selbsthilfeorganisationen<br />
der verschiedenen Migrantinnengruppen in Anspruch nehmen.<br />
Allerdings muss sie auch hier mit Umsicht vorgehen und darauf achten, dass<br />
der Kontext der Dolmetscherin nicht dem Auftrag der Klientin entgegensteht.<br />
Für die Gerichte tätige allgemein beeidigte Dolmetscherinnen sind verpflichtet,<br />
„objektiv” zu übertragen, ihre eigene Meinung also nicht in ihre Tätigkeit<br />
einfließen zu lassen. Auskunft über allgemein beeidigte Dolmetscherinnen<br />
bekommt man bei den Geschäftsstellen der Präsidentinnen der Landgerichte.<br />
Eine weitere Möglichkeit ist, sich an einen der Berufsverbände für Dolmetscherinnen<br />
zu wenden. Leider bietet die Qualifikation einer allgemein beeidigten<br />
Dolmetscherin keine Gewähr für die Fähigkeit, auch mit schwierigen<br />
Klientinnen zu kommunizieren. Deshalb sollte man bei der Anfrage an die<br />
Dolmetscherin auf die möglicherweise schwierige Situation hinweisen.<br />
Interkulturelle Kompetenz<br />
Fehlende Sprachkenntnisse auf beiden Seiten sind jedoch nicht die einzige<br />
Schwierigkeit, mit der sich Klientin und Betreuerin konfrontiert sehen. Im<br />
Rahmen der <strong>Betreuung</strong> ist die Betreuerin auf die adäquate Gestaltung der Beziehung<br />
zwischen ihr und der Klientin verantwortlich. Sie sollte daher über die<br />
Kompetenzen verfügen, die hierfür erforderlich sind. Neben den Fähigkeiten<br />
und Fertigkeiten, die jede Betreuerin besitzen sollte, bedarf es zum Verständnis<br />
der anderen Lebenswirklichkeit der Klientin, die nicht aus dem deutschen<br />
Kulturkreis stammt, interkultureller Kompetenz, also der „Kompetenz, über<br />
kulturelle Grenzen hinweg zu kommunizieren“ (Hegemann, T. 2001, S. 116).<br />
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