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Betrifft: Betreuung 4

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Ulla Karadeniz<br />

Migration und <strong>Betreuung</strong><br />

Ulla Karadeniz<br />

Wie mittlerweile auch die Politiker aller Parteien festgestellt haben, ist<br />

Deutschland ein Einwanderungsland. Auch in Zukunft werden Millionen Menschen<br />

anderer Herkunft mit uns hier leben. Viele von ihnen werden Anspruch<br />

auf rechtliche <strong>Betreuung</strong> haben, denn das <strong>Betreuung</strong>srecht gilt nach § 35 b<br />

FGG für alle Menschen, die ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland<br />

haben. Demnach gehören auch Migrantinnen zum Klientel von rechtlichen<br />

Betreuerinnen 1 .<br />

Leider gibt es keine offiziellen Statistiken über die Zahl der Migrantinnen, für<br />

die eine rechtliche <strong>Betreuung</strong> eingerichtet wurde. Wenn man jedoch davon<br />

ausgeht, dass die Relationen bei den Migrantinnen ähnlich sein dürften, wie<br />

bei den deutschen Betreuten, so heißt dies, dass bei einer Zahl von rund 7<br />

Millionen Ausländerinnen in Deutschland der Bedarf an <strong>Betreuung</strong>en für<br />

Migrantinnen bei ca. 70.000 liegen müsste. Zwar unterscheiden sich die beiden<br />

Gruppen z.B. hinsichtlich ihrer Altersstruktur - die Migrantinnen sind im<br />

Durchschnitt jünger als die deutsche Bevölkerung - andererseits sind in der<br />

angegebenen Zahl von rund 7 Millionen weder Aussiedlerinnen / Spätaussiedlerinnen<br />

noch eingebürgerte Migrantinnen erfasst, so dass die Zahl von rund<br />

70.000 betreuungsbedürftigen Migrantinnen durchaus realistisch erscheint.<br />

Sprachprobleme<br />

Die <strong>Betreuung</strong> von Menschen, die nicht aus dem eigenen Kulturkreis stammen,<br />

wird vielfach problematisch erlebt. In der <strong>Betreuung</strong>sbeziehung begegnen<br />

sich zwei Menschen, die einander manchmal sehr fremd sind. Fremdheit<br />

erzeugt häufig Angst, diese wiederum erschwert den Aufbau einer vertrauensvollen<br />

Beziehung, die Grundlage für eine angemessene rechtliche <strong>Betreuung</strong><br />

ist. Schon die Aufnahme der Beziehung, die gesetzlich vorgeschriebene Ermittlung<br />

der Wünsche und Bedürfnisse der Betreuten bereitet in der Regel<br />

bereits deshalb Schwierigkeiten, weil viele Migrantinnen die deutsche Sprache<br />

nicht oder nicht so weit beherrschen, dass sie ihre Anliegen genügend deutlich<br />

machen können und die wenigsten Betreuerinnen die Sprache der nicht deutschen<br />

Klientinnen spechen. Auch der nichtsprachlichen Kommunikation sind<br />

vielfach Grenzen gesetzt, da die nonverbale Mitteilung und ihr Verstehen nur<br />

1<br />

Ich benutze hier jeweils die grammatisch weiblichen Formen. Männer sind, wenn<br />

nicht ausdrücklich anders angegeben, selbstverständlich mitgemeint.<br />

194 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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