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Betrifft: Betreuung 4

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Doris Kersten<br />

Lebenslagen von betreuten Menschen<br />

Margrit During: Lebenslagen von betreuten Menschen<br />

- Eine rechtssoziologische Untersuchung. Verlag Leske+Budrich,<br />

Opladen 2001. 214 Seiten, ISBN 3–8100–3333–2<br />

Buchbesprechung von Doris Kersten<br />

Wie in vielen Feldern professionellen Handelns mit Hilfsbedürftigen wird auch<br />

im <strong>Betreuung</strong>swesen der Fokus der öffentlichen Diskussion auf Verfahrensabläufe,<br />

Qualitätssicherung sowie juristische Fragestellungen gelegt.<br />

Zu kurz kommen dabei die Betroffenen, im <strong>Betreuung</strong>swesen die betreuten<br />

Menschen. Wie erleben sie ein <strong>Betreuung</strong>sverfahren? Wie ist es überhaupt<br />

dazu gekommen? Was hat sich durch die <strong>Betreuung</strong> verändert? Diese und<br />

andere Fragen wirft M. During in ihrem Buch auf, sucht nach Antworten und<br />

diskutiert die Ergebnisse.<br />

Mit dem Erhebungsinstrument narrativer Interviews, die im Mittelpunkt dieser<br />

empirischen Untersuchung stehen und die mit Methoden der qualitativen Sozialforschung<br />

analysiert werden, beschreibt M. During die Lebenswirklichkeit<br />

betreuter Menschen. Sie beleuchtet verschiedene Aspekte aus der Perspektive<br />

Betreuter: die Biographie, die Krise, die zur Einrichtung der <strong>Betreuung</strong> geführt<br />

hat sowie die aktuelle Lebenssituation mit gesetzlicher Vertretung. Hierbei<br />

wird insbesondere betrachtet, in welchen Lagen Menschen Handlungsfähigkeiten<br />

verlieren und welche Funktion der Betreuer übernimmt. Hinsichtlich der<br />

Ziele des <strong>Betreuung</strong>sgesetztes werden die Ergebnisse unter dem Gesichtspunkt<br />

diskutiert, welchen Stellenwert die Selbstbestimmung der Betroffenen hat und<br />

ob die gesetzliche Grundlage geeignet ist, die vorgegebenen Ziele, insbesondere<br />

die Stärkung der Autonomie zu erreichen.<br />

Aus der Beschreibung der Lebenslagen betreuter Menschen wird vor allem<br />

eines deutlich: Die Weichenstellung für eine <strong>Betreuung</strong> erfolgt nicht in der<br />

Wiege. Es sind Verlusterfahrungen von biographischer Relevanz, das Nicht<br />

(mehr)-Vorhandensein von signifikanten Anderen, die den Prozess der <strong>Betreuung</strong><br />

einleiten. <strong>Betreuung</strong> dient als Substitut und ersetzt nicht mehr vorhandene<br />

Strategien zur Lebensbewältigung.<br />

Deutlich wird besonders: Trotz des gesetzlichen Zieles der Förderung der<br />

Selbstbestimmung sind <strong>Betreuung</strong>en zunächst nicht darauf angelegt, kurzfristig<br />

wieder überflüssig zu werden. Die Angelegenheiten, die nicht mehr selbst<br />

geregelt werden können, werden stellvertretend wahrgenommen. Erfolgt so<br />

eine Stärkung der Autonomie, die voraussetzt, dass der Betroffene unter ver-<br />

192 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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