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Betrifft: Betreuung 4

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Lebenssituation von Betreuten<br />

Infrastruktur ausgestattet werden können. Aufgabenbereiche wie die Gewinnung<br />

und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer, die gesetzliche Beratungsverpflichtung<br />

und die Aufklärung über Möglichkeiten der Vorsorge sind essentielle<br />

Komponenten der betreuungsrechtlichen Praxis, die finanziell angemessen<br />

abgesichert werden sollten.<br />

Die Begutachtungspraxis bei der Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes<br />

wäre ebenfalls zu überprüfen. Für diesen Bereich sollten neue Konzepte entwickelt<br />

werden, die stärker als bisher unterschiedliche Professionen als Sachverständige<br />

berücksichtigen.<br />

Weitgehend ungeklärt sind die Anforderungen an die Qualifikation freiberuflicher<br />

Betreuer und die Frage der Passung zwischen Betreuer und Betreutem.<br />

Die bereits entwickelten Weiterbildungskonzepte und Überlegungen zur<br />

Nachqualifizierung könnten hierfür eine Grundlage bieten.<br />

Für alle vom <strong>Betreuung</strong>srecht betroffenen Berufsgruppen ist Fortbildungsbedarf<br />

erkennbar, der dem interdisziplinären Anliegen der betreuungsrechtlichen<br />

Vorgaben entsprechen sollte.<br />

Wichtig erscheint auch die Weiterentwicklung geeigneter Konzepte und Maßnahmen,<br />

die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gering<br />

halten. Hierfür wären Konzepte von Nutzen, die <strong>Betreuung</strong>en vermeiden.“<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 191

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