05.06.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 4

Betrifft: Betreuung 4

Betrifft: Betreuung 4

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Reform des <strong>Betreuung</strong>srechts<br />

zialberichte über die Schaffung von methodischen Grundlagen für die <strong>Betreuung</strong>splanung<br />

bis hin zu Kooperationsstrukturen im <strong>Betreuung</strong>swesen.<br />

Auf diesem Weg ist es möglich, sowohl strukturell wie auch methodisch von<br />

Erfahrungen und Konzepten im Sozial- und Gesundheitswesen zu lernen. Dabei<br />

sollte vor allem auch die Erkenntnis berücksichtigt werden, dass die Umsetzung<br />

von neuen Vorgaben nicht zuletzt auch Zeit braucht, in der sich die<br />

beteiligten Akteure qualifizieren können.<br />

Ein anschauliches Beispiel hierzu enthält der Bericht der neu eingerichteten<br />

Steuerungsstelle Psychiatrie in Bremen zur „Qualitätssicherung der<br />

gutachterlichen Stellungnahmen zum Gesamtplan einschließlich Integriertem<br />

Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP)“ – einem noch vergleichsweise<br />

neuen Verfahren der personenzentrierten Hilfeplanung. Die Ausführungen des<br />

Berichts zur Qualität der Gutachten/Hilfepläne fällt auf den ersten Blick vernichtend<br />

aus:<br />

„Zu Beginn der Überprüfungen (Mai 2001) war die Quote der beanstandeten<br />

Gutachten/Hilfepläne noch hoch. Dies besserte sich im Laufe des Jahres deutlich,<br />

so dass zum Jahresende der Anteil der beanstandeten Gutachten bei etwa<br />

jedem zweiten lag.“ 6 Eine systematische Erhebung von Art und Anzahl der<br />

Beanstandungen erfolgte im Jahr 2001 noch nicht, es wird aber ein Überblick<br />

zu den „Problemen“ gegeben; hierzu gehörten: Fehlende Angabe zum Gültigkeitszeitraum,<br />

Art der Behinderung nicht immer eindeutig, fehlende Angaben<br />

zur Beschäftigungs-/ Arbeitssituation des Antragstellers, Übersichtsbogen<br />

IBRP wurde nur teilweise ausgefüllt, <strong>Betreuung</strong>sziele wurden sehr allgemein<br />

bzw. abstrakt formuliert, IBRP-Anamnesebögen bei Erstanträgen fehlten sehr<br />

oft oder waren nur teilweise ausgefüllt.<br />

Diese Mängel weisen auf einen Qualifizierungsbedarf hin, der in ähnlicher<br />

Form auch im <strong>Betreuung</strong>swesen zu vermuten ist, denn über die Qualität z.B.<br />

von Sozialberichten und Sachverständigengutachten liegen kaum Informationen<br />

vor. Wir wissen nicht,<br />

- wie die diesbezüglichen Vorgaben des <strong>Betreuung</strong>srechts umgesetzt werden.<br />

- in welchen Regionen welche Standards zu Grunde gelegt/gefordert werden,<br />

- in wie vielen Fällen wurden unzureichende Gutachten/Berichte beanstandet<br />

oder hingenommen.<br />

Ähnlich stellt sich die Situation in den anderen Feldern der betreuungsrechtlichen<br />

Praxis dar.<br />

6 Gesundheitsamt Bremen, Steuerungsstelle Psychiatrie, Jahresbericht 2001, S. 21<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!