Betrifft: Betreuung 4
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Rechtstatsächliche Untersuchung zur Qualität von <strong>Betreuung</strong>en<br />
Vorgehensweise 2<br />
Mit der Durchführung der Studie hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ)<br />
das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) beauftragt.<br />
„Die Untersuchung, die von einem Beirat fachlich begleitet und unterstützt<br />
wird, umfasst die folgenden Erhebungs- bzw. Untersuchungsschritte:<br />
- Literaturanalyse<br />
- Auswertung der Rechtsprechung zum <strong>Betreuung</strong>srecht (durch Prof. Holzhauer)<br />
- Bundesweite Erhebung bei <strong>Betreuung</strong>sstellen: (Mai / Juni 2002): repräsentative<br />
schriftliche Befragung bei allen örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />
- Bundesweite Erhebung bei <strong>Betreuung</strong>svereinen: (Mai / Juni 2002: repräsentative<br />
schriftliche Befragung bei allen anerkannten <strong>Betreuung</strong>svereinen<br />
- Bundesweite Erhebung bei Vormundschaftsgerichten: (Mai / Juni 2002):<br />
repräsentative schriftliche Befragung bei allen Vormundschaftsgerichten<br />
- Aktenanalyse: (August, September, Oktober 2002): Analyse von rund 2.400<br />
<strong>Betreuung</strong>sakten in 6 Bundesländern (in einem Stadtstaat, in drei Bundesländern<br />
in West- und in zwei Bundesländern in Ostdeutschland).<br />
Darüber hinaus werden in diesen 6 Bundesländern vertiefende Leitfadengespräche<br />
zur Praxis des <strong>Betreuung</strong>srechts geführt: (Juli, August, September 2002)<br />
- Vormundschaftsgerichte: Gespräche mit RichterInnen und RechtspflegerInnen<br />
(12 Gespräche)<br />
- <strong>Betreuung</strong>sbehörden: Gespräche mit MitarbeiterInnen von <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />
(12 Gespräche)<br />
- <strong>Betreuung</strong>svereine: Gespräche mit 6 berufsmäßigen BetreuerInnen<br />
- Freiberufliche BetreuerInnen: Gespräche mit 6 freiberuflichen BetreuerInnen<br />
(freiberufliche BetreuerInnen / RechtsanwältInnen)<br />
- ehrenamtliche <strong>Betreuung</strong>: Gespräche mit 6 ehrenamtlichen BetreuerInnen<br />
- Gespräche mit Betreuten und mit Angehörigen von Betreuten (möglichst in<br />
jedem Bundesland).<br />
Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Dezember 2002 vorgelegt.<br />
Die Erhebungsinstrumente wurden mit dem Beirat, in dem Landesjustizministerien,<br />
die kommunalen Spitzenverbände, örtliche <strong>Betreuung</strong>sbehörden, Verbände<br />
der BerufsbetreuerInnen und einzelne namhafte ExpertInnen des<br />
<strong>Betreuung</strong>srechts vertreten sind, abgestimmt.“<br />
2 Aus der Projektskizze des ISG – Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik<br />
vom Mai 2002, Autorin: Christine Sellin<br />
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