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Betrifft: Betreuung 4

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Bundesministerium der Justiz<br />

dem <strong>Betreuung</strong>srechtsänderungsgesetz zum 01.01.1999 eingeführte Vergütungssystem<br />

für <strong>Betreuung</strong>sleistungen in der Praxis ausgewirkt hat. Dabei<br />

ist auch von Interesse, ob der Verfahrensaufwand durch die in § 1836 Abs.<br />

1 Nr. 1 BGB (i.V.m. § 1908 i Abs. 1 BGB) vorgesehene Vergütungspauschale<br />

reduziert wurde und wie sich diese auf die Qualität der <strong>Betreuung</strong><br />

ausgewirkt hat.<br />

Entsprechende Tatsachenkenntnisse sind zudem für die Beurteilung erforderlich<br />

ob und gegebenenfalls welche Qualitätsverbesserung und Kostenersparnis<br />

erzielt werden könnte durch eine denkbare Aufgabenverlagerung<br />

- von den Vormundschaftsgerichten auf die <strong>Betreuung</strong>sbehörden und etwaige<br />

Krisenschutzstellen (B.I., B.IV. und B.VI. des Entschließungsantrages<br />

der SPD-Fraktion vom 1. April 1998) und<br />

- von den Betreuern auf die <strong>Betreuung</strong>sbehörden oder die <strong>Betreuung</strong>svereine<br />

(B.II.1. des Entschließungsantrages der SPD-Fraktion vom 1. April 1998),<br />

ob und gegebenenfalls welche Kostenersparnis erzielt werden könnte,<br />

wenn die Vormundschaftsgerichte einzelne Willenserklärungen des Hilfsbedürftigen<br />

ersetzen könnten, ohne einen Betreuer zu bestellen (B.II.1. des<br />

Entschließungsantrages der SPD-Fraktion vom 1. April 1998),<br />

wie und in welchem Umfang Angehörige und andere ehrenamtlich Tätige<br />

besser als bisher in die <strong>Betreuung</strong>sarbeit eingebunden werden könnten,<br />

welche Kosten dadurch voraussichtlich erspart (Vermeidung entgeltlicher<br />

<strong>Betreuung</strong>en) und welche zusätzlichen Kosten (z.B. durch notwendige<br />

„Werbung“, Beratung und „Ausbildung“) dadurch voraussichtlich verursacht<br />

würden (B.III.1. und 2. des Entschließungsantrages der SPD-Fraktion<br />

vom 1. April 1998),<br />

ob und wie das Vergütungssystem für <strong>Betreuung</strong>sleistungen so ausgestaltet<br />

werden kann, dass die Vergütung möglichst einfach – ohne größeren Verfahrensaufwand<br />

– und weniger „streitträchtig“ als bisher festgesetzt werden<br />

kann (A.I. und B.V. des Entschließungsantrages der SPD-Fraktion vom 1.<br />

April 1998. )“<br />

Für die Untersuchung wurden in der Ausschreibung insgesamt 100 Einzelfragen<br />

zu den sechs nachstehenden Themenbereichen formuliert.<br />

1. <strong>Betreuung</strong>sbedürfnis<br />

2. Umfang der <strong>Betreuung</strong><br />

3. Aufgabenerfüllung durch Betreuer und Kontrolle der Betreuer<br />

4. Querschnittarbeit<br />

5. Verfahren<br />

6. Kosten, Personal, Vergütungssystem<br />

188 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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