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Betrifft: Betreuung 4

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Rechtstatsächliche Untersuchung zur Qualität von <strong>Betreuung</strong>en<br />

Rechtstatsächliche Untersuchung<br />

zur Qualität von <strong>Betreuung</strong>en,<br />

zur Aufgabenverteilung im Bereich der<br />

<strong>Betreuung</strong> und zum Verfahrensaufwand<br />

Forschungsvorhaben des Bundesministeriums der Justiz<br />

Zielsetzung des Vorhabens<br />

Auszug aus der Ausschreibung des Bundesministeriums der Justiz 1<br />

„Durch die Untersuchung sollen empirisch gesicherte Erkenntnisse als Grundlage<br />

für eine Diskussion über eine mögliche Reform des <strong>Betreuung</strong>srechts<br />

gewonnen werden. Ziel der Untersuchung ist es, die aktuelle Qualität der<br />

<strong>Betreuung</strong>en zu erfassen und die Kosten der rechtlichen <strong>Betreuung</strong> zu ermitteln.<br />

Vorschläge für mögliche Reformmaßnahmen im <strong>Betreuung</strong>srecht sind in dem<br />

Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion vom 01. April 1998 (BT-<br />

Drs. 13/10301) und dem „Entwurf eines Eckpunktepapiers zur Strukturreform<br />

des <strong>Betreuung</strong>srechts“ enthalten. Bislang liegt aber kein ausreichendes Tatsachenmaterial<br />

vor, das belegt, dass mit den vorgeschlagenen Reformmaßnahmen<br />

die verfolgten Reformziele auch erreichbar sind und wie eng sich die<br />

Reformvorschläge tatsächlich an den Bedürfnissen der Praxis und evtl. in der<br />

Vergangenheit aufgetretenen Defiziten orientieren.<br />

Mit einer Untersuchung soll daher in Erfahrung gebracht werden:<br />

ob, wo und inwieweit Qualitätsdefizite im <strong>Betreuung</strong>swesen bestehen, wie<br />

sich diese in der Praxis auswirken und welche Folgekosten und welchen<br />

Aufwand die ggf. festgestellten Qualitätsdefizite verursachen,<br />

ob durch Verbesserungen bei der Aufgabenverteilung, bei der Reduzierung<br />

des Verfahrensaufwandes (auch unabhängig von konkreten Qualitätsdefiziten)<br />

Kosten reduziert und Verfahren (im weitesten Sinne) effektiver gestaltet<br />

werden können,<br />

welche Auswirkungen im Hinblick auf das gegenwärtige Vergütungssystem<br />

für <strong>Betreuung</strong>sleistungen in der Praxis erkennbar sind. Insbesondere<br />

sollen erste Erfahrungen dahingehend ausgewertet werden, wie sich das mit<br />

1 veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 8. Juni 2001, S. 12044. Zur Zielsetzung des<br />

Vorhabens: Udo Weinbörner: Zur Vergabe einer rechtstatsächlichen Untersuchung<br />

zum <strong>Betreuung</strong>srecht. BtPrax 2002, 22-25<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 187

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