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Betrifft: Betreuung 4

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Peter Michael Hoffmann, Miguel Tamayo Korte<br />

Vergleichen sind Aufschlüsse über Alternativen zur rechtlichen <strong>Betreuung</strong> zu<br />

erwarten.<br />

Praxismaßnahmen geplant<br />

Für eine praktische Umsetzung von Alternativen sollen in einer der Forschungsphase<br />

folgenden Interventionsphase in drei Amtsgerichtsbezirken<br />

Konzepte erprobt werden, die die Ziele verfolgen<br />

rechtliche <strong>Betreuung</strong>en durch gleichwertige Hilfen zu ersetzen;<br />

den <strong>Betreuung</strong>sumfang zu reduzieren (Wegfall von Aufgabenkreisen);<br />

beruflich geführte in ehrenamtliche <strong>Betreuung</strong>en umzuwandeln.<br />

Das Forschungsdesign im einzelnen<br />

Vorlaufphase<br />

In der Vorlaufphase sollen vorhandene Daten aus einschlägigen Untersuchungen<br />

und Statistiken gesammelt und auf dem Hintergrund der Fragestellungen<br />

interpretiert werden. Die Entwicklung geeigneter Erhebungsinstrumente und<br />

methodische Vorarbeiten für die Ziehung der Stichprobe sowie Auswahl und<br />

Schulung der Fachkräfte, die die Analyse durchführen, gehören ebenfalls in<br />

diese Phase.<br />

Die Erhebung einer Stichprobe, die nach statistischen Kriterien repräsentativ<br />

für alle rechtlich Betreuten in der Bundesrepublik ist, könnte nur mit unverhältnismäßig<br />

hohem Aufwand durchgeführt werden. Der Grund liegt vor allem<br />

darin, dass die Grundgesamtheit nicht genau beschrieben werden kann: Es liegt<br />

kein Datensatz vor (wie etwa die Meldedaten der Einwohner für repräsentative<br />

Befragungen von Haushalten), aus dem eine Zufallsstichprobe gezogen werden<br />

könnte. Der Anspruch der Repräsentativität kann daher im strengen Sinne nur<br />

für die Untersuchungsorte erfüllt werden. Es ist deshalb unabdingbar, neben<br />

statistischen Daten auch qualitative Informationen zu sammeln, um eine Übertragbarkeit<br />

der Ergebnisse zu ermöglichen. Nach dem Konzept der theoretischen<br />

Stichprobe ist dafür zu sorgen, dass in der Auswahl der Teilstichproben<br />

alle Merkmale vorhanden sind, bei denen theoretisch ein Einfluss vermutet<br />

wird.<br />

Der Umfang der Stichprobe und die zu berücksichtigenden Variablen sind, wie<br />

bei jeder Forschung, ressourcenabhängig. Bezogen auf den Stichprobenumfang<br />

haben wir uns entschieden, die Merkmale alte/neue Bundesländer sowie die<br />

Quoten der <strong>Betreuung</strong>en pro Amtsgerichtsbezirk als Auswahlkriterium zu<br />

nutzen. Die Standorte verteilen sich auf 7 Bundesländer. Die jeweiligen Amtsgerichtsbezirke<br />

aus den Ländern wurden systematisch ausgewählt: Je ein Bezirk<br />

pro Bundesland mit hoher, mittlerer und niedriger Betreutenqoute hat<br />

Eingang in die Stichprobe gefunden. Somit ergibt sich eine Stichprobengröße<br />

von insgesamt 21 Amtsgerichten.<br />

184 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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