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Betrifft: Betreuung 4

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Die Lebenslage älterer Menschen mit rechtlicher <strong>Betreuung</strong><br />

Die Lebenslage älterer Menschen<br />

mit rechtlicher <strong>Betreuung</strong><br />

Peter Michael Hoffmann, Miguel Tamayo Korte<br />

Leitideen, Design und Konzept des Forschungs- und Praxisprojekts<br />

gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen<br />

und Jugend<br />

Hintergrund<br />

Der zahlenmäßige Anstieg der <strong>Betreuung</strong>en und der dafür anfallenden Kosten<br />

hat Zweifel darüber aufkommen lassen, ob die „Jahrhundertreform“ des Vormundschafts-<br />

und Pflegschaftsrechts in neun Jahren eine Praxis hervorgebracht<br />

hat, die den ursprünglichen Zielen des Gesetzgebers entspricht: Der Erforderlichkeitsgrundsatz<br />

in § 1896 Abs.2 BGB sollte garantieren, dass die Bestellung<br />

eines Betreuers/einer Betreuerin für psychisch kranke und behinderte Menschen<br />

eher die Ausnahme darstellt. Ebenfalls nur ausnahmsweise sollte die<br />

<strong>Betreuung</strong> beruflich geführt werden. Angesichts der aktuellen Entwicklung<br />

stellt sich nun die Frage, ob der Nutzen für die Betreuten die Kosten für den<br />

Ausbau des Systems rechtfertigt. Es fehlen nach wie vor wichtige empirische<br />

Erkenntnisse über die gesellschaftlichen und institutionellen Bedingungen,<br />

unter denen <strong>Betreuung</strong>en angeregt, eingerichtet und organisiert werden. Insbesondere<br />

über die Wirkung des <strong>Betreuung</strong>srechts auf die Lebenslage der Betreuten<br />

ist wenig bekannt. Forschungsbedarf wird von Politik und Fachöffentlichkeit<br />

seit langem angemeldet.<br />

Mit Blick auf die Altersstruktur der Bundesrepublik und des Anstiegs der<br />

Demenzerkrankungen wird der demografische Faktor in der Fachdiskussion<br />

als eine wichtige Einflussgröße für die Bestellung rechtlicher BetreuerInnen<br />

gewertet. Die Verdoppelung der Anzahl rechtlich betreuter Personen seit in<br />

Kraft treten des <strong>Betreuung</strong>srechts im Jahre 1992 bzw. die jährlichen Steigerungsraten<br />

von 10% in den letzten 4 Jahren (lt. Statistik des BMJ) lassen sich<br />

allerdings auch nicht annähernd mit rein demografischen Veränderungen erklären.<br />

In der Diskussion um die zukünftige Gestaltung dieses Rechtsbereiches besteht<br />

Unsicherheit darüber, in welchem Ausmaß der staatliche Eingriff in das<br />

Selbstbestimmungsrecht der Betreuten tatsächlich notwendig für deren Rechtsschutz<br />

ist. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:<br />

die unterschiedliche Handhabung des <strong>Betreuung</strong>srechts durch die Gerichte,<br />

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