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Betrifft: Betreuung 4

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<strong>Betreuung</strong>srechtliche Praxis in der Altenhilfe<br />

die Inhouse-Schulung spricht die von den Teilnehmerinnen gewollte Nähe zum<br />

Arbeitsfeld und die Erreichbarkeit einer großen Anzahl von Mitarbeiterinnen<br />

der jeweiligen Einrichtung. Die Vorteile von externen Veranstaltungen sind<br />

ein geringerer organisatorischer und finanzieller Aufwand, das Vermeiden von<br />

„Betriebsblindheit“ und Möglichkeit des fachlichen Austauschs zwischen<br />

Einrichtungen.<br />

Zielgruppen<br />

Als Zielgruppen für Fortbildungsmaßnahmen in der stationären Altenhilfe<br />

kommen sowohl Pflege- als auch Leitungskräfte sowie Mitarbeiterinnen des<br />

Sozialdienstes in Frage. Entscheidungen über betreuungsrechtliche Maßnahmen<br />

fallen in Pflegeheimen auf allen Hierarchieebenen. Je nach Anlass betrifft<br />

es mehr den Sozialdienst, Heimleitung und PDL (z.B. Maßnahmen im Kontext<br />

mit der Heimaufnahme) oder die Mitarbeiterinnen auf der Station/im Wohnbereich<br />

(z.B. Entscheidungen über Medikation, Verwendung des Barbetrages<br />

etc.).<br />

Gemeinsame Veranstaltungen von Leitungs- und Pflegekräften wären zwar<br />

auch denkbar, doch kann vermutet werden, dass der mitgebrachte Einfluss der<br />

Heimhierarchie sich hemmend auf die Diskussionsbereitschaft und Offenheit<br />

beider Gruppen auswirken würde.<br />

Die Erfahrung aus den durchgeführten Veranstaltungen unterstreicht die Bedeutung<br />

regionaler Bemühungen um Fortbildungen zum <strong>Betreuung</strong>srecht. Der<br />

Kreis der Teilnehmerinnen an Fortbildungsveranstaltungen sollte nicht auf das<br />

Heim beschränkt bleiben und lokale Möglichkeiten nutzen, die verschiedensten<br />

Akteurinnen und Institutionen des <strong>Betreuung</strong>swesens mit einzubeziehen.<br />

Sehr hilfreich zeigten sich bei unseren Erfahrungen die organisatorischen<br />

Möglichkeiten der örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden.<br />

Praxismaßnahme: Entwicklung von Informationsmaterialien<br />

Da ausführliche Abhandlungen zum Pflegerecht bereits ausreichend zur Verfügung<br />

stehen, zielten die im Rahmen dieses Projektes erstellten Informationsmaterialien<br />

darauf ab, kurze und situationsbezogene Entscheidungshilfen<br />

zu geben, sowie den Dialog zwischen Pflegekräften auf der einen Seite und<br />

den Instanzen des <strong>Betreuung</strong>ssystems, Betreuerinnen und Angehörigen auf der<br />

anderen Seite anzuregen. Wie bei allen Printmedien, die ja eine nicht reaktive<br />

Form der Kommunikation darstellen, ist es zunächst entscheidend, dass der<br />

Versuch der Kommunikation von der Zielgruppe überhaupt wahrgenommen<br />

wird.<br />

Es wurden 7 Themenfaltblätter für Pflegekräfte entwickelt. Diese Faltblätter<br />

beschäftigen sich mit Themenbereichen, die sich auf Grund der empirischen<br />

Erhebungen als besonders bedeutsam herausstellten:<br />

- Rechte und Pflichten der Betreuerinnen<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 179

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