Betrifft: Betreuung 4
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<strong>Betreuung</strong>srechtliche Praxis in der Altenhilfe<br />
die Inhouse-Schulung spricht die von den Teilnehmerinnen gewollte Nähe zum<br />
Arbeitsfeld und die Erreichbarkeit einer großen Anzahl von Mitarbeiterinnen<br />
der jeweiligen Einrichtung. Die Vorteile von externen Veranstaltungen sind<br />
ein geringerer organisatorischer und finanzieller Aufwand, das Vermeiden von<br />
„Betriebsblindheit“ und Möglichkeit des fachlichen Austauschs zwischen<br />
Einrichtungen.<br />
Zielgruppen<br />
Als Zielgruppen für Fortbildungsmaßnahmen in der stationären Altenhilfe<br />
kommen sowohl Pflege- als auch Leitungskräfte sowie Mitarbeiterinnen des<br />
Sozialdienstes in Frage. Entscheidungen über betreuungsrechtliche Maßnahmen<br />
fallen in Pflegeheimen auf allen Hierarchieebenen. Je nach Anlass betrifft<br />
es mehr den Sozialdienst, Heimleitung und PDL (z.B. Maßnahmen im Kontext<br />
mit der Heimaufnahme) oder die Mitarbeiterinnen auf der Station/im Wohnbereich<br />
(z.B. Entscheidungen über Medikation, Verwendung des Barbetrages<br />
etc.).<br />
Gemeinsame Veranstaltungen von Leitungs- und Pflegekräften wären zwar<br />
auch denkbar, doch kann vermutet werden, dass der mitgebrachte Einfluss der<br />
Heimhierarchie sich hemmend auf die Diskussionsbereitschaft und Offenheit<br />
beider Gruppen auswirken würde.<br />
Die Erfahrung aus den durchgeführten Veranstaltungen unterstreicht die Bedeutung<br />
regionaler Bemühungen um Fortbildungen zum <strong>Betreuung</strong>srecht. Der<br />
Kreis der Teilnehmerinnen an Fortbildungsveranstaltungen sollte nicht auf das<br />
Heim beschränkt bleiben und lokale Möglichkeiten nutzen, die verschiedensten<br />
Akteurinnen und Institutionen des <strong>Betreuung</strong>swesens mit einzubeziehen.<br />
Sehr hilfreich zeigten sich bei unseren Erfahrungen die organisatorischen<br />
Möglichkeiten der örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden.<br />
Praxismaßnahme: Entwicklung von Informationsmaterialien<br />
Da ausführliche Abhandlungen zum Pflegerecht bereits ausreichend zur Verfügung<br />
stehen, zielten die im Rahmen dieses Projektes erstellten Informationsmaterialien<br />
darauf ab, kurze und situationsbezogene Entscheidungshilfen<br />
zu geben, sowie den Dialog zwischen Pflegekräften auf der einen Seite und<br />
den Instanzen des <strong>Betreuung</strong>ssystems, Betreuerinnen und Angehörigen auf der<br />
anderen Seite anzuregen. Wie bei allen Printmedien, die ja eine nicht reaktive<br />
Form der Kommunikation darstellen, ist es zunächst entscheidend, dass der<br />
Versuch der Kommunikation von der Zielgruppe überhaupt wahrgenommen<br />
wird.<br />
Es wurden 7 Themenfaltblätter für Pflegekräfte entwickelt. Diese Faltblätter<br />
beschäftigen sich mit Themenbereichen, die sich auf Grund der empirischen<br />
Erhebungen als besonders bedeutsam herausstellten:<br />
- Rechte und Pflichten der Betreuerinnen<br />
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