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Betrifft: Betreuung 4

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Peter Michael Hoffmann, Miguel Tamayo Korte<br />

keine der beteiligten Berufsgruppen ohne Information aus den anderen Bereichen<br />

treffen. Zwar wird häufiger die Erfahrung gemacht, dass Veranstaltungen,<br />

die sich mit externer Kommunikation befassen, keine große Nachfrage<br />

erfahren. Offensichtlich gibt es eine deutliche Präferenz der Pflegekräfte für<br />

„handfestes“ juristisches Wissen im Sinne rein kognitiver Inhalte. Dieses Wissen<br />

kann zwar argumentativ in Gesprächen mit den jeweiligen Berufsgruppen<br />

eingesetzt werden, würde jedoch die Beziehungsebene derartiger Situationen<br />

vernachlässigen.<br />

Aus den beschriebenen Vorgaben ergaben sich für die Konzeption der Fortbildungsveranstaltungen<br />

die drei Themenblöcke <strong>Betreuung</strong>srecht (insbesondere<br />

freiheitsentziehende Maßnahmen), Haftungsrecht und Kommunikation mit<br />

Akteurinnen aus <strong>Betreuung</strong>ssystemen.<br />

Ziele der Fortbildung sollten sein:<br />

Zu mehr Sicherheit im Umgang mit dem Haftungs- und <strong>Betreuung</strong>srecht zu<br />

gelangen;<br />

Entscheidungswege im <strong>Betreuung</strong>srecht für Mitarbeiterinnen transparent zu<br />

machen (Wer darf was entscheiden im <strong>Betreuung</strong>srecht?);<br />

kommunikative Kompetenz im Umgang mit rechtlichen Betreuerinnen,<br />

Richterinnen, Ärztinnen und Angehörigen zu stärken;<br />

Ideen zu entwickeln, wie Betroffene und Angehörige rechtzeitig und angemessen<br />

an Entscheidungen über mögliche betreuungsrechtliche Maßnahmen<br />

beteiligt werden können.<br />

Methoden<br />

Von allen Befragten wurde das Bedürfnis nach praxisnaher Fortbildung geäußert.<br />

Um diesen Anspruch zu erfüllen, sind interaktive Methoden, wie zum<br />

Beispiel Fallbesprechung, Planspiel etc. zu bevorzugen. Wird dennoch die<br />

Vortragsmethode gewählt, muss durch geeignete Beispiele auf typische Situationen<br />

des Pflegealltags eingegangen werden.<br />

Dem Ziel der Anregung regionaler Kommunikation zwischen Pflege und<br />

<strong>Betreuung</strong>swesen kann insbesondere durch die Auswahl der Referentinnen<br />

entsprochen werden. Die Einladung örtlicher Akteurinnen (z.B. aus Amtsgericht,<br />

<strong>Betreuung</strong>sbehörde, <strong>Betreuung</strong>sverein) schafft eine Situation, die - da<br />

unbelastet von Zeitdruck und zu lösenden Aufgaben - die Initiierung von<br />

Kommunikation begünstigt. Eine Fortführung des Dialogs ist mit externen<br />

Referentinnen schwierig zu erreichen. Die Einladung ortsfremder Expertinnen<br />

im <strong>Betreuung</strong>srecht könnte jedoch andererseits neue und/oder vielfältigere<br />

Aspekte in die Diskussionen einbringen.<br />

Bei der Wahl des Tagungsortes ist zunächst eine grundsätzliche Wahl zwischen<br />

einer Inhouse-Schulung und einer externen Veranstaltung zu treffen. Für<br />

178 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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