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Betrifft: Betreuung 4

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Peter Michael Hoffmann, Miguel Tamayo Korte<br />

richterlichen Beschluss als belastend empfunden, da für das pflegerische Handeln<br />

die nötige Rechtssicherheit fehle. Ähnliche Bedenken äußerten die Befragten,<br />

wenn sie bei Richterinnen, <strong>Betreuung</strong>sbehörden, Heimaufsicht und in<br />

der Fachliteratur auf unterschiedliche, zum Teil kontroverse Rechtsauffassungen<br />

stießen. Letztere Situation trete vor allem bei der Bewertung von Bettgittern<br />

und Fixiergurten als freiheitsentziehende Maßnahme auf.<br />

Auf die Frage nach Alternativen zur rechtlichen <strong>Betreuung</strong> wurde vor allem<br />

die Erteilung von Vollmachten in Betracht gezogen. Dieser Modus rechtlicher<br />

Vertretung funktioniert allerdings nur unter folgenden Bedingungen:<br />

Ein gutes Verhältnis und häufiger Kontakt der Bewohnerinnen zu den<br />

Bevollmächtigten,<br />

ein ausreichender Umfang der Vollmacht und<br />

eine juristisch einwandfreie Formulierung.<br />

Fehle eine dieser Bedingungen, sei die Vollmacht gegenüber der rechtlichen<br />

<strong>Betreuung</strong> wegen der Missbrauchsgefahr (vor allem im finanziellen Bereich)<br />

bzw. der Unsicherheit über ihre Gültigkeit im Nachteil.<br />

Die <strong>Betreuung</strong>sverfügung, ein für die Bürgerinnen gestaltetes Element innerhalb<br />

der staatlichen Rechtsfürsorge, ist in den an der Untersuchung teilnehmenden<br />

Einrichtungen offensichtlich weitgehend unbekannt.<br />

Die bedeutendsten Hindernisse für die Erschließung anderer Hilfen, die die<br />

Bestellung einer gesetzlichen Betreuerin entbehrlich machen, seien nach Einschätzungen<br />

von Heim- und Pflegedienstleiterinnen die Personalknappheit in<br />

der Pflege und die Verrechtlichung der Beziehung zu den Bewohnerinnen<br />

durch die Pflegeversicherung. Auch der zeitliche Druck beim Einzug neuer<br />

Bewohnerinnen nach einem Krankenhausaufenthalt verhindere die Suche nach<br />

Alternativen. Beratungs- und Unterstützungsbedarf äußerten die Pflegerinnen<br />

vor allem hinsichtlich der eigenen rechtlichen Absicherung: Im Vordergrund<br />

standen Haftungsfragen, oft im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden<br />

Maßnahmen. Auch der Vorschlag, Alternativen zum fürsorglichen Zwang zu<br />

diskutieren, stieß auf großes Interesse. Die große Mehrheit des Pflegepersonals<br />

ist für die rechtliche Dimension der Anwendung von Bettgittern und Fixierungen<br />

sensibilisiert, während der freiheitsbeschränkende Charakter von sedierenden<br />

Medikamenten eher selten thematisiert wird.<br />

Unter mehren Vorschlägen zur Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen zum<br />

<strong>Betreuung</strong>srecht wurden die Modelle heiminterner Veranstaltungen favorisiert.<br />

Die im Projektantrag präferierte Idee, eine Pflegefachkraft als regionale Ansprechpartnerin<br />

für mehrere Einrichtungen zu schulen, stieß dagegen auf weniger<br />

Zustimmung.<br />

176 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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