Betrifft: Betreuung 4
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Betrifft: Betreuung 4
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Peter Michael Hoffmann, Miguel Tamayo Korte<br />
richterlichen Beschluss als belastend empfunden, da für das pflegerische Handeln<br />
die nötige Rechtssicherheit fehle. Ähnliche Bedenken äußerten die Befragten,<br />
wenn sie bei Richterinnen, <strong>Betreuung</strong>sbehörden, Heimaufsicht und in<br />
der Fachliteratur auf unterschiedliche, zum Teil kontroverse Rechtsauffassungen<br />
stießen. Letztere Situation trete vor allem bei der Bewertung von Bettgittern<br />
und Fixiergurten als freiheitsentziehende Maßnahme auf.<br />
Auf die Frage nach Alternativen zur rechtlichen <strong>Betreuung</strong> wurde vor allem<br />
die Erteilung von Vollmachten in Betracht gezogen. Dieser Modus rechtlicher<br />
Vertretung funktioniert allerdings nur unter folgenden Bedingungen:<br />
Ein gutes Verhältnis und häufiger Kontakt der Bewohnerinnen zu den<br />
Bevollmächtigten,<br />
ein ausreichender Umfang der Vollmacht und<br />
eine juristisch einwandfreie Formulierung.<br />
Fehle eine dieser Bedingungen, sei die Vollmacht gegenüber der rechtlichen<br />
<strong>Betreuung</strong> wegen der Missbrauchsgefahr (vor allem im finanziellen Bereich)<br />
bzw. der Unsicherheit über ihre Gültigkeit im Nachteil.<br />
Die <strong>Betreuung</strong>sverfügung, ein für die Bürgerinnen gestaltetes Element innerhalb<br />
der staatlichen Rechtsfürsorge, ist in den an der Untersuchung teilnehmenden<br />
Einrichtungen offensichtlich weitgehend unbekannt.<br />
Die bedeutendsten Hindernisse für die Erschließung anderer Hilfen, die die<br />
Bestellung einer gesetzlichen Betreuerin entbehrlich machen, seien nach Einschätzungen<br />
von Heim- und Pflegedienstleiterinnen die Personalknappheit in<br />
der Pflege und die Verrechtlichung der Beziehung zu den Bewohnerinnen<br />
durch die Pflegeversicherung. Auch der zeitliche Druck beim Einzug neuer<br />
Bewohnerinnen nach einem Krankenhausaufenthalt verhindere die Suche nach<br />
Alternativen. Beratungs- und Unterstützungsbedarf äußerten die Pflegerinnen<br />
vor allem hinsichtlich der eigenen rechtlichen Absicherung: Im Vordergrund<br />
standen Haftungsfragen, oft im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden<br />
Maßnahmen. Auch der Vorschlag, Alternativen zum fürsorglichen Zwang zu<br />
diskutieren, stieß auf großes Interesse. Die große Mehrheit des Pflegepersonals<br />
ist für die rechtliche Dimension der Anwendung von Bettgittern und Fixierungen<br />
sensibilisiert, während der freiheitsbeschränkende Charakter von sedierenden<br />
Medikamenten eher selten thematisiert wird.<br />
Unter mehren Vorschlägen zur Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen zum<br />
<strong>Betreuung</strong>srecht wurden die Modelle heiminterner Veranstaltungen favorisiert.<br />
Die im Projektantrag präferierte Idee, eine Pflegefachkraft als regionale Ansprechpartnerin<br />
für mehrere Einrichtungen zu schulen, stieß dagegen auf weniger<br />
Zustimmung.<br />
176 VormundschaftsGerichtsTag e.V.