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Betrifft: Betreuung 4

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Reform des <strong>Betreuung</strong>srechts<br />

der unter anderem Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der „Querschnittsaufgaben“<br />

und zur Weiterentwicklung im <strong>Betreuung</strong>swesen enthält.<br />

Über die Umsetzung der Empfehlungen (in denen u.a. auch die Bedeutung<br />

der Gewinnung und Auswertung von Planungsdaten in der <strong>Betreuung</strong>sarbeit<br />

herausgestellt wurde) liegen nur vereinzelte und äußerst lückenhafte<br />

Informationen vor.<br />

Um die Wirkungen des kürzlich abgeschlossenen Forschungsvorhabens zur<br />

betreuungsrechtlichen Praxis in Einrichtungen der stationären Altenhilfe bewerten<br />

zu können, ist es noch zu früh. Durch das vom Bundesministerium für<br />

Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebene „Anschlussprojekt“<br />

zur Lebenslage älterer Menschen mit <strong>Betreuung</strong> ist jedoch dafür Sorge getragen<br />

worden, dass diese Thematik weiter im Blickfeld und in der Diskussion<br />

bleibt.<br />

Mit der vom Bundesministerium für Justiz in Auftrag gegebenen und derzeit<br />

laufenden „rechtstatsächlichen Untersuchung zur Qualität von <strong>Betreuung</strong>en,<br />

zur Aufgabenverteilung im Bereich der <strong>Betreuung</strong> und zum Verfahrensaufwand“<br />

ist nun nicht daran gedacht, den bisherigen Versäumnissen ein Ende zu<br />

setzen, sondern lediglich eine einmalige „Sondererhebung“ durchzuführen, die<br />

Grundlagen für eine Entscheidung über eine mögliche Umgestaltung des<br />

<strong>Betreuung</strong>srechts bereitstellen soll.<br />

Durch die Beschränkung auf Einzelmaßnahmen beraubt man sich der Möglichkeit,<br />

die Auswirkungen von Entscheidungen (von beschlossenen Änderungen<br />

wie auch der möglichen Entscheidung, nichts zu ändern) qualifiziert überprüfen<br />

zu können.<br />

Die in Folge des Beschlusses der 72. Konferenz der Justizministerinnen und –<br />

minister gebildete „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ hat zwischenzeitlich einen –<br />

in diesem Band dokumentierten - Zwischenbericht vorgelegt, der zu den bearbeiteten<br />

Themen eine differenzierte Darstellung der Problemlage enthält und<br />

Überlegungen zur Änderung einzelner rechtlicher Regelungen unter den Vorbehalt<br />

einer eingehenden weiteren Prüfung stellt.<br />

Während die anlässlich der Vorlage des Zwischenberichts vom nordrheinwestfälischen<br />

Justizministerium herausgegebene Pressmitteilung die plakative<br />

Überschrift trägt „Das <strong>Betreuung</strong>srecht reformieren“, weisen die Ausführungen<br />

des Berichts darauf hin, dass in den meisten der angesprochenen Handlungsfelder<br />

in erster Linie nicht eine erneute Rechtsreform, sondern eine Umsetzung<br />

von Zielen und Vorgaben des <strong>Betreuung</strong>srechts durch Qualifizierung<br />

der Handelnden sowie der Abläufe erforderlich ist. Dieser Tenor, der gleichsam<br />

auch eine „Warnung“ vor überstürzten Rechtsänderungen beinhaltet, ist<br />

nachdrücklich zu begrüßen.<br />

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