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Betrifft: Betreuung 4

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Hochaltrigkeit, Sterben und Tod<br />

Die Expertenkommission greift das Thema Sterbebegleitung auf, hebt ethischmoralische<br />

Schwerpunkte der Hilfe für Sterbende hervor und weist Argumente<br />

für eine straffrei gestellte Sterbehilfe mit aller Entschiedenheit zurück. Die<br />

Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission und unterstützt die<br />

Schaffung bedarfsgerechter Voraussetzungen für ein würdevolles Sterben. Sie<br />

sieht in der Weiterentwicklung von Hospizkonzepten einen hohen ethischen<br />

Wert.<br />

Ambulant, teilstationär und stationär tätige Hospize leisten bereits heute einen<br />

wichtigen und gesellschaftlich zunehmend beachteten Beitrag. Sie sind in den<br />

vergangenen zehn Jahren zu einem festen Bestandteil des Gesamtkonzeptes<br />

der Altenhilfe in Deutschland geworden und kultivieren auch die Trauerbegleitung<br />

über das Sterben hinaus.<br />

Vor allem bürgerschaftliches Engagement und Erfahrungen mit Situationen im<br />

Grenzbereich zwischen Leben und Tod ermöglichen individuell und von<br />

menschlicher Zuwendung geprägte Hilfe. Ziel ist es, hospizliche Sterbebegleitung<br />

flächendeckend und den Bedürfnissen angemessen in Deutschland weiterzuentwickeln.<br />

Die Bundesregierung fördert im engen Zusammenwirken mit der „Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Hospiz zur Förderung von ambulanten, teilstationären und<br />

stationären Hospizen und Palliativmedizin e. V.“ Aktivitäten zum Ausbau der<br />

Angebote für eine mitmenschlich getragene Sterbebegleitung durch professionelle<br />

und ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer und die erforderliche<br />

Netzwerkentwicklung.<br />

Grundlegende Voraussetzungen für bedarfsgerechte und qualitativ gesicherte<br />

Angebote der Sterbebegleitung, die den Menschen die Gewissheit geben, am<br />

Ende des Lebens nicht allein gelassen zu werden, in Würde Abschied nehmen<br />

zu können und dabei eine gute Behandlung und Pflege, insbesondere eine gute<br />

Schmerztherapie sowie psychosoziale und spirituelle Unterstützung zu erhalten,<br />

hat die Bundesregierung aktuell mit der Unterstützung nun auch ambulanter<br />

Hospizarbeit im Pflegeleistungsergänzungsgesetz verankert.<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 169

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