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Betrifft: Betreuung 4

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IV. Altenbericht<br />

mangelnde Schmerztherapie und fehlende mitmenschliche Kontakte entspringen.<br />

Ernst (1995) hat mit Recht darauf hingewiesen, dass in Zeiten wirtschaftlicher<br />

Krisen die öffentliche Meinung und gesellschaftliche Institutionen entweder<br />

einen starken moralischen Druck hin auf eine freiwillige Entscheidung<br />

zur Lebensbeendigung durch Alter und Krankheit belasteter Mitglieder ausüben<br />

oder diese Entscheidung sogar durch Entzug finanzieller Ressourcen<br />

erzwingen.<br />

Die Knappheit volkswirtschaftlicher Ressourcen war eines der tragenden Elemente<br />

in der Begründung zur staatlich organisierten Beseitigung „lebensunwerten<br />

Lebens“ in der Zeit des Nationalsozialismus, die Zwangssterilisation<br />

und Tötung gegen den Willen von Behinderten und chronisch Kranken zur<br />

Folge hatte. Ernst äußert die Besorgnis, dass die „Ethik der Lebenserhaltung“<br />

durch eine „Ethik der Wirtschaftlichkeit“ ergänzt oder verdrängt wird. Kranke<br />

schwanken oft zwischen Hoffnungslosigkeit und Depression und Phasen der<br />

Hoffnung und des Lebenswillens.<br />

Häufig wird es schwer sein, auch nur einigermaßen sicher festzustellen, ob der<br />

Sterbewunsch einer momentanen Verzweiflung oder freiem unbeeinflussten<br />

Entschluss entspringt. Gerade schwer kranke Hochaltrige, die sich selbst zur<br />

Last sind, werden den Wunsch Angehöriger oder Pflegender, von der Last der<br />

Pflege befreit zu werden, als Frage an sie verstehen, wann endlich der Tötungswunsch<br />

geäußert werde. Es kann ein mittelbarer Druck gerade auf chronisch<br />

Kranke und schwer Leidende entstehen bei erheblicher Belastung der<br />

Pflegenden und im Hinblick auf hohe Kosten, doch sich „freiwillig“ zur „Lastenreduzierung“<br />

durch den Tötungswunsch zu entscheiden.<br />

Die Kommission ist sich bewusst, dass diese Positionen zur aktiven Sterbehilfe<br />

und zur Beihilfe zum Suizid teilweise umstritten sind, und dass im Einzelfall<br />

andere Erwägungen greifen können. Die Kommission ist jedoch einhellig zu<br />

dem Ergebnis gekommen, dass Bestrebungen zur Lockerung der gesetzlichen<br />

Regelungen nicht zu unterstützen sind.<br />

Sterbebegleitung: Umsetzung der Hospizidee **<br />

Stellungnahme der Bundesregierung<br />

Die zahlenmäßige Zunahme von Menschen im hohen Lebensalter gibt dem<br />

Erhalt der Würde Hochaltriger und dem Thema Sterben, Tod und Trauer eine<br />

große Bedeutung. Familiäre <strong>Betreuung</strong>smöglichkeiten haben sich gewandelt<br />

und die Phase der Auseinandersetzung mit Fragen der Beendigung des Lebens<br />

hat sich verlängert.<br />

** Deutscher Bundestag Drucksache 14/8822 vom 18. 04. 2002, Seite 26<br />

168 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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