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Betrifft: Betreuung 4

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Sterbebegleitung und Sterbehilfe<br />

Sterbebegleitung und Sterbehilfe<br />

Auszug aus dem Schlussbericht der Enquete-Kommission<br />

„Recht und Ethik der modernen Medizin“ *<br />

Das Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe ist in der Praxis des modernen<br />

Gesundheitswesens ein Gebiet ständiger Auseinandersetzungen. Seit Mitte des<br />

20. Jahrhunderts haben sich die Fragen, die sich zum Thema Sterben und Tod<br />

stellen, durch die Fortschritte der Medizin grundlegend geändert. Dies betrifft<br />

- den Zeitpunkt des Todeseintritts, der durch die Möglichkeiten der Reanimation<br />

und der künstlichen Lebensverlängerung dem medizinischen Handeln<br />

und damit der verantwortbaren Entscheidung unterliegt,<br />

- den Ort des Sterbens, der überwiegend das Krankenhaus als Ort professioneller<br />

Rettungsmöglichkeiten oder das Pflegeheim geworden ist,<br />

- und die Bedingungen des Sterbens, die in zunehmendem Maße von Fremdbestimmtheit<br />

durch eine übermächtige Medizin und sozialer Isolation bedroht<br />

sind.<br />

Eine Zuspitzung der Debatte erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Möglichkeiten<br />

der Intensivmedizin bei gleichzeitiger Abnahme paternalistischer<br />

Konzepte in der Medizinethik und einer stärkeren Betonung der Selbstbestimmung<br />

der Patientin bzw. des Patienten. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen<br />

in den Niederlanden wird wieder verstärkt über die Tötung auf Verlangen<br />

(aktive Sterbehilfe) diskutiert. Dies wiederum ruft Warnungen vor dem Hintergrund<br />

der geschichtlichen Erfahrungen hervor, dass die Idee der selbstbestimmten<br />

Tötung schwerstkranker Menschen auf deren Verlangen untrennbar<br />

mit der fremdbestimmten Tötung von Menschen mit einer Behinderung und<br />

anderer für „lebensunwert“ gehaltener Menschen verbunden sei. Hinzu kommen<br />

die Debatte über die Defizite in der pflegerischen Versorgung und Probleme<br />

der Isolation Pflegebedürftiger in den Heimen sowie die Frage der Therapiebegrenzung<br />

bei Schwerstpflegebedürftigen und unheilbar Kranken, insbesondere<br />

Wach-Koma-Patientinnen und -Patienten.<br />

Auch lässt sich ein zunehmender Konflikt zwischen dem wachsenden Anspruch<br />

auf humanes Sterben, die Intimität wahrende Sterbebegleitung und dem<br />

Verständnis des Sterbens als Teil des Lebens auf der einen Seite und den Be-<br />

* Bundestags-Drucksache 14/9020 vom 14.05.2002 – dokumentiert ist hier das Kapitel<br />

1.3, S. 196-200; die Nummerierung der Fußnoten entspricht der im Abschlussbericht<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 155

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