05.06.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 4

Betrifft: Betreuung 4

Betrifft: Betreuung 4

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Karl-Ernst Brill<br />

ungsbehörde) und schließlich der kommunalen Gebietskörperschaften<br />

(<strong>Betreuung</strong>sbehörden, Ergänzungsfinanzierung für <strong>Betreuung</strong>svereine).<br />

Alarmieren muss vor allem aber auch die rasant gestiegene Zahl von <strong>Betreuung</strong>en,<br />

denn diese Entwicklung „als solche“ gehört zweifellos nicht zu den<br />

Zielen des <strong>Betreuung</strong>srechts.<br />

Die Frage der künftigen Entwicklung der Zahl der <strong>Betreuung</strong>en beschäftigte<br />

die Fachdiskussion bereits in der Diskussion um die Reform des Vormundschafts-<br />

und Pflegschaftsrechts für Volljährige. Grob vereinfacht ließen sich<br />

dabei folgende Extrempositionen ausmachen:<br />

Einerseits die Annahme, dass die Zahl nach dem Inkrafttreten des <strong>Betreuung</strong>srechts<br />

rückläufig sein wird, da nun jeweils im Einzelfall zu prüfen ist, ob nicht<br />

die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten oder durch<br />

andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Betreuer bestellt wird, ebenso gut<br />

wie durch einen Betreuer besorgt werden können (Erforderlichkeitsgrundsatz,<br />

§ 1986, Abs. 2 Satz 2 BGB).<br />

Andererseits die Prognose, dass die Zahl der <strong>Betreuung</strong>en steigen wird – u.a.<br />

mit Hinweis auf die demografische Entwicklung und vor allem, weil die<br />

„Hemmschwelle“ zur Anregung und Anordnung einer <strong>Betreuung</strong> (nicht zuletzt<br />

wegen der gewählten Terminologie) steigen wird.<br />

Fehlende Informationen<br />

Die Erkenntnis, dass es eine steigende Zahl von <strong>Betreuung</strong>en gibt, wirft zunächst<br />

die Frage nach den Anlässen für die Bestellung eines Betreuers auf, zu<br />

der es nur lückenhafte Informationen gibt, denn die jeweils im Einzelfall erhobenen<br />

Daten werden nicht gebündelt.<br />

Für den Bereich der Einrichtungen der stationären Altenhilfe liegen hierzu<br />

inzwischen Erkenntnisse aus dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend geförderten Forschungs- und Praxisprojekt „Die Lebenslage<br />

älterer Menschen mit rechtlicher <strong>Betreuung</strong> – Strukturelle und qualitative<br />

Aspekte zur Weiterentwicklung des <strong>Betreuung</strong>srechtes“ vor. Anlass zur<br />

Anregung eines <strong>Betreuung</strong>sverfahrens und zur Bestellung eines Betreuers<br />

bilden danach vor allem „institutionelle Faktoren“ und das Bedürfnis nach<br />

rechtlicher Absicherung:<br />

- Der Umzug in ein Heim und der Abschluss eines Heimvertrages: „Bei<br />

schwer demenzkranken BewohnerInnen bietet nur der Ersatz der Willenserklärung<br />

durch VertreterInnen (BetreuerIn, Bevollmächtigte) Rechtssicherheit.“<br />

- Die „Überleitung“ von pflegebedürftigen Menschen vom Krankenhaus in<br />

ein Heim: „Bestehen Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit des Patienten –<br />

immerhin bedeutet der Einzug in ein Pflegeheim einen tiefen Einschnitt in<br />

14 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!