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Betrifft: Betreuung 4

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Holger Kersten, Reinhard Langholf<br />

In den meisten Antworten wurde diese Frage bejaht, wobei es hier wiederum<br />

auch regionale Unterschiede gibt: So folgen die Gerichte den Vorschlägen der<br />

<strong>Betreuung</strong>sbehörde in einem Ort auch gegen ärztliche Stellungnahmen, während<br />

am anderen Ort das Gericht häufig Entscheidungshilfe durch das Gutachten<br />

des Amtsarztes benötigt. Einen Hinweis auf die „Personengebundenheit“<br />

vermittelt die Antwort: „Zwei Gerichtsbezirke: Sehr unterschiedlich.“<br />

9. Gibt es in Ihrem Arbeitsbereich Ansätze von Case- und Care-Management<br />

und wie bewerten Sie diese?<br />

Diese Ansätze sind bisher kaum vorhanden, sollen aber teilweise demnächst<br />

eingeführt werden.<br />

10. Sollte Ihrer Meinung nach die <strong>Betreuung</strong>sbehörde die Rolle eine Case-<br />

Managerin wahrnehmen und wie sollte diese aussehen?<br />

Das Spektrum der in den Antworten vertretenen Positionen reicht von einer<br />

Befürwortung („Ja, sie sollte Organisatorin eines Hilfenetzes sein und aufgrund<br />

des umfassenden Wissens Aufgaben verteilen, übernehmen und auch<br />

wieder aufheben. Einflussnahme auf Institutionen sollte möglich sein; Einbindung<br />

der Behörde in die Verfahren zur Betreuerbestellung, Koordinierungsaufgaben“)<br />

über unentschlossen bis hin zur Ablehnung („Nein, das ist originäre<br />

ASD-Aufgabe“).<br />

In der Diskussion um die <strong>Betreuung</strong>sbehörde ist es offenkundig wichtig, zu<br />

einer verbindlichen Aufgabenverteilung und Kooperation innerhalb der Kommunalverwaltung<br />

zu gelangen, wie die folgende Antwort verdeutlicht: „Ich<br />

halte den Wiederaufbau von Allgemeinen Sozialdiensten oder die personelle<br />

Aufstockung der Sozialpsychiatrischen Dienste für sinnvoller. Die <strong>Betreuung</strong>sstelle<br />

sollte die Möglichkeit haben, qualitativ gute Arbeit in der Sachverhaltsermittlung<br />

zu leisten (Ausbau des Personalstandes). Evtl. Case-Managerin<br />

zusammen mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst.“<br />

Zusammenfassung von Eckpunkten aus der Diskussion:<br />

Übereinstimmend wird konstatiert, dass soziale Systeme nicht (mehr) so<br />

gut funktionieren. Es gibt deshalb einen Sog hin zur Bestellung eines Betreuers.<br />

Die <strong>Betreuung</strong>sbehörden haben die Kompetenz (erlangt), Hilfebedarfe zu<br />

erkennen. Durch ihr Wissen über<br />

- die Möglichkeiten der Vorsorge durch Vollmachten,<br />

- die Hilfemöglichkeiten durch andere soziale Angebote und<br />

- die Hilfemöglichkeiten durch die Bestellung eines Betreuers<br />

sowie durch ihre Einbindung in das kommunale Hilfesystem sind <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />

in der Lage, vorrangige andere Hilfen für Betroffene zu er-<br />

136 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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