Betrifft: Betreuung 4
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Betrifft: Betreuung 4
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Holger Kersten, Reinhard Langholf<br />
In den meisten Antworten wurde diese Frage bejaht, wobei es hier wiederum<br />
auch regionale Unterschiede gibt: So folgen die Gerichte den Vorschlägen der<br />
<strong>Betreuung</strong>sbehörde in einem Ort auch gegen ärztliche Stellungnahmen, während<br />
am anderen Ort das Gericht häufig Entscheidungshilfe durch das Gutachten<br />
des Amtsarztes benötigt. Einen Hinweis auf die „Personengebundenheit“<br />
vermittelt die Antwort: „Zwei Gerichtsbezirke: Sehr unterschiedlich.“<br />
9. Gibt es in Ihrem Arbeitsbereich Ansätze von Case- und Care-Management<br />
und wie bewerten Sie diese?<br />
Diese Ansätze sind bisher kaum vorhanden, sollen aber teilweise demnächst<br />
eingeführt werden.<br />
10. Sollte Ihrer Meinung nach die <strong>Betreuung</strong>sbehörde die Rolle eine Case-<br />
Managerin wahrnehmen und wie sollte diese aussehen?<br />
Das Spektrum der in den Antworten vertretenen Positionen reicht von einer<br />
Befürwortung („Ja, sie sollte Organisatorin eines Hilfenetzes sein und aufgrund<br />
des umfassenden Wissens Aufgaben verteilen, übernehmen und auch<br />
wieder aufheben. Einflussnahme auf Institutionen sollte möglich sein; Einbindung<br />
der Behörde in die Verfahren zur Betreuerbestellung, Koordinierungsaufgaben“)<br />
über unentschlossen bis hin zur Ablehnung („Nein, das ist originäre<br />
ASD-Aufgabe“).<br />
In der Diskussion um die <strong>Betreuung</strong>sbehörde ist es offenkundig wichtig, zu<br />
einer verbindlichen Aufgabenverteilung und Kooperation innerhalb der Kommunalverwaltung<br />
zu gelangen, wie die folgende Antwort verdeutlicht: „Ich<br />
halte den Wiederaufbau von Allgemeinen Sozialdiensten oder die personelle<br />
Aufstockung der Sozialpsychiatrischen Dienste für sinnvoller. Die <strong>Betreuung</strong>sstelle<br />
sollte die Möglichkeit haben, qualitativ gute Arbeit in der Sachverhaltsermittlung<br />
zu leisten (Ausbau des Personalstandes). Evtl. Case-Managerin<br />
zusammen mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst.“<br />
Zusammenfassung von Eckpunkten aus der Diskussion:<br />
Übereinstimmend wird konstatiert, dass soziale Systeme nicht (mehr) so<br />
gut funktionieren. Es gibt deshalb einen Sog hin zur Bestellung eines Betreuers.<br />
Die <strong>Betreuung</strong>sbehörden haben die Kompetenz (erlangt), Hilfebedarfe zu<br />
erkennen. Durch ihr Wissen über<br />
- die Möglichkeiten der Vorsorge durch Vollmachten,<br />
- die Hilfemöglichkeiten durch andere soziale Angebote und<br />
- die Hilfemöglichkeiten durch die Bestellung eines Betreuers<br />
sowie durch ihre Einbindung in das kommunale Hilfesystem sind <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />
in der Lage, vorrangige andere Hilfen für Betroffene zu er-<br />
136 VormundschaftsGerichtsTag e.V.