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Betrifft: Betreuung 4

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<strong>Betreuung</strong>sbehörde als Case-Managerin<br />

4. Die Tätigkeit der örtlichen <strong>Betreuung</strong>sstellen trägt somit wesentlich und<br />

unmittelbar dazu bei, dass überflüssige Betreuerbestellungen vermieden werden.<br />

5. Die Kompetenz der <strong>Betreuung</strong>sbehörde kann am effizientesten am Beginn<br />

eines <strong>Betreuung</strong>sverfahrens genutzt werden, im optimalen Fall, bevor beim<br />

Gericht ein Verfahren eingeleitet wird, mit dem weitere (kostenintensive)<br />

Verfahrensschritte verbunden sind. Das „System <strong>Betreuung</strong>“ ist unter diesem<br />

Gesichtspunkt suboptimal:<br />

- Die <strong>Betreuung</strong>sbehörde wird in aller Regel erst nach Auftrag des Gerichtes<br />

tätig.<br />

- Betroffene sind häufig nicht in der Lage, ihre sozialen Rechte und Sozialleistungsansprüche<br />

nachhaltig einzufordern. Es reicht also nicht immer,<br />

wenn die <strong>Betreuung</strong>sbehörde im gerichtlichen Verfahren auf die Zuständigkeit<br />

anderer sozialer Dienste verweist oder die Hilfen vermittelt. Es<br />

fehlt ein Unterstützungssystem für die Betroffenen, das geeignet ist, die<br />

notwendigen niedrigschwelligen Hilfen zu managen.<br />

- Regionale Soziale Dienste machen bisher zu wenig von der Möglichkeit<br />

Gebrauch, vor der Anregung einer <strong>Betreuung</strong> die örtliche <strong>Betreuung</strong>sstelle<br />

zu konsultieren, so dass es zu Verfahren kommt, an deren Ende dann doch<br />

kein Betreuer bestellt wird.<br />

Wegen ihrer Einbindung in die kommunalen Hilfesysteme und aufgrund ihrer<br />

Kompetenz in der Bewertung betreuungsrechtlicher Hilfen könnte die <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

eine Rolle als kommunale Clearing-Stelle im Hilfesystem übernehmen.<br />

Mit Methoden des Case-Managements organisiert sie leistungsträgerund<br />

organisationsübergreifend Hilfen im Einzelfall. Sie verfolgt andere, vorrangige,<br />

d.h. <strong>Betreuung</strong>en vermeidende Hilfen. Sie ist in ihrer Organisation<br />

eng mit z.B. den Aufgaben von Altenhilfe und Gesundheitsämtern vernetzt.<br />

Fragebogenerhebung<br />

Unter den Teilnehmern der Arbeitsgruppe wurde anhand eines kleinen Fragebogens<br />

eine Umfrage durchgeführt, die zwar nicht den Anspruch der Repräsentativität<br />

erfüllt, aber gleichwohl einige Tendenzen erkennen und vor allem<br />

auch wieder regionale Unterschiede deutlich werden lässt.<br />

Im Folgenden ist der Text des Fragebogens kursiv und die zusammenfassende<br />

Darstellung der Antworten in Normalschrift gedruckt.<br />

1. Können Sie in Ihrem Arbeitsbereich einen Anstieg an <strong>Betreuung</strong>sverfahren<br />

und <strong>Betreuung</strong>en feststellen? In welchem Ausmaß?<br />

In allen Antworten wird ein Anstieg konstatiert, der teilweise nur als stetig<br />

steigend beschrieben wird. Soweit quantitative Angaben gemacht wurden,<br />

wiesen sie zumeist eine Steigerung von 10 bis 15 Prozent jährlich aus; es gab<br />

aber auch Antworten, in denen von einer Steigerung des Auftragsvolumens<br />

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