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Betrifft: Betreuung 4

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Holger Kersten, Reinhard Langholf<br />

Die <strong>Betreuung</strong>sbehörde als<br />

Case-Managerin? *<br />

<strong>Betreuung</strong>svermeidung durch Vermittlung anderer Hilfen<br />

Holger Kersten, Reinhard Langholf<br />

Thesen<br />

1. Die Fallzahlen im <strong>Betreuung</strong>swesen haben sich von 1992 bis Ende 1999<br />

mehr als verdoppelt. Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte (Justizkassen)<br />

sind in diesem Zeitraum sogar überproportional gestiegen. Der Hauptfaktor für<br />

diesen Anstieg sind die Kosten für beruflich geführte <strong>Betreuung</strong>en (Vergütung<br />

und Auslagenersatz), aber auch die Kosten für Gutachter und Verfahrenspfleger<br />

haben deutlichen Anteil an den Gesamtsteigerungen.<br />

2. Als Ursachen dieser Entwicklung können u.a. die mit der Reform von 1992<br />

verbundene und auch beabsichtigte Entstigmatisierung bei der Bestellung eines<br />

gesetzlichen Vertreters genannt werden, demografische Entwicklungen und<br />

komplexer werdende und schwieriger zu durchschauende soziale Hilfesysteme.<br />

Auch der Konsolidierungsdruck mit entsprechenden Personal- und Sachmittelkürzungen<br />

in den der <strong>Betreuung</strong> „vorgelagerten“ sozialen Diensten und<br />

Dienstleistungen wird als Faktor für zunehmende Betreuerbestellungen genannt.<br />

3. Die <strong>Betreuung</strong>sbehörde unterstützt die Vormundschaftsgerichte in gerichtlichen<br />

Verfahren zur Betreuerbestellung. Die Bedeutung im Sinne steuernder<br />

Einflussnahme auf die Gesamtentwicklung im <strong>Betreuung</strong>swesen liegt darin,<br />

dass<br />

- vor Ort der Sachverhalt, der zur <strong>Betreuung</strong>sanregung geführt hat, ermittelt<br />

wird,<br />

- vorrangige andere Hilfemöglichkeiten - die Eigenpotentiale der Betroffenen,<br />

Möglichkeiten zur Vollmachtserteilung, Unterstützung im sozialen<br />

Umfeld, andere soziale Dienste – erkannt und in nicht wenigen Fällen vermittelt<br />

werden,<br />

- im sozialen Umfeld nach einem geeigneten ehrenamtlichen Betreuer gesucht<br />

und dieser beraten wird.<br />

* Thesen und Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom 5. Vormundschaftsgerichtstag Nord<br />

vom 13.-15.09.2001. An der Arbeitsgruppe haben 13 Vertreter von <strong>Betreuung</strong>sbehörden,<br />

ein Vertreter eines <strong>Betreuung</strong>svereins, eine Richterin und eine Berufsbetreuerin<br />

teilgenommen.<br />

132 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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