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Betrifft: Betreuung 4

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Reform des <strong>Betreuung</strong>srechts<br />

der Bestellungen von Verfahrenspflegern (bezogen auf die Zahl der <strong>Betreuung</strong>sverfahren)<br />

gibt (vgl. BT-Drs. 13/7133).<br />

Weiter wissen wir, dass sich die Zahl der <strong>Betreuung</strong>en insgesamt seit dem<br />

Inkrafttreten des <strong>Betreuung</strong>srechts von rund 436.000 Ende 1992 auf fast eine<br />

Million Ende 2001 inzwischen mehr als verdoppelt hat. Wir wissen außerdem,<br />

dass die Ausgaben der Justizhaushalte der Länder – mit jeweils unterschiedlichen<br />

Steigerungsraten – insgesamt überproportional zur Entwicklung der Zahl<br />

der <strong>Betreuung</strong>en gestiegen sind.<br />

In Ermangelung von vollständigen Zahlen für das gesamte Bundesgebiet sei<br />

exemplarisch der Bericht des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen (in der<br />

Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 25.10.2000) zur Kostenentwicklung<br />

zitiert:<br />

„In Nordrhein-Westfalen lagen die Ausgaben für Aufwendungsentschädigungen<br />

und Vergütungen der Vormünder, Pfleger und Betreuer im Haushaltsjahr<br />

1991 (d.h. vor Inkrafttreten des <strong>Betreuung</strong>sgesetzes) bei 816.000 DM. Nach<br />

Inkrafttreten des neuen Rechts stiegen sie von ca. 2,6 Mio. DM im Jahre 1992<br />

auf ca. 137,1 Mio. DM im Jahre 1999. Die Zahlen für das Jahr 2000 liegen<br />

noch nicht vor, einer aktuellen Hochrechnung zufolge sind Gesamtausgaben in<br />

Höhe von ca. 173 Mio. DM zu erwarten:<br />

In den Jahren 1995 –1999 stellt sich die Ausgabenentwicklung folgendermaßen<br />

dar:<br />

Jahr Höhe der Ausgaben Zahl der <strong>Betreuung</strong>en<br />

1995 52.291.000 DM 146.136<br />

1996 79.818.000 DM 163.271<br />

1997 101.814.000 DM 175.274<br />

1998 121.626.000 DM 187.757<br />

1999 137.161.000 DM 201.456“<br />

Soweit aktuellere Zahlen vorliegen, weisen auch diese auf einen mehr oder<br />

weniger unverminderten Anstieg der Ausgaben hin. Mithin wird noch nicht<br />

erkennbar, dass das <strong>Betreuung</strong>srechtsänderungsgesetz eine Wirkung als „Kostenbremse“<br />

entfaltet hätte.<br />

Alarmierende Steigerungsraten<br />

Für die Justizhaushalte der Länder sind solche Ausgabenentwicklungen verständlicherweise<br />

alarmierend, wobei die Aufwendungen für Vergütungen und<br />

Aufwendungsentschädigungen nur einen Teil ausmachen. Hinzuzurechnen<br />

wären noch die Kosten der Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Justiz<br />

(Personal- und Sachkosten für Richter, Rechtspfleger, Geschäftsstellen) sowie<br />

der Sozialhaushalte (Förderung von <strong>Betreuung</strong>svereinen, überörtliche Betreu-<br />

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