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Betrifft: Betreuung 4

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BAG überörtlicher Träger der Sozialhilfe<br />

Zeiten können so anhand der Geschäftsvorfälle die in einer <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

benötigten Personalressourcen ermittelt werden.<br />

Voraussetzung für diese Personalberechnung ist, dass Daten hinsichtlich Fallzahlen<br />

und in Bezug zur differenzierten Aufgabenzuordnung erhoben werden.<br />

Diese Methode berücksichtigt nicht nur die Fallzahlentwicklungen - orientiert<br />

daran, in welchem Umfang die Gerichte die Behörde tatsächlich in Verfahren<br />

beteiligt - sondern berücksichtigt zugleich auch, dass über die einzelfallbezogenen<br />

Tätigkeiten hinaus die benötigten Ressourcen für steuernde Aufgaben<br />

berücksichtigt werden.<br />

Mindestausstattung<br />

Die personelle Mindestgrundausstattung einer örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörde in<br />

einem Landkreis oder einer Stadt sollte aus mindestens 2 Vollzeitstellen für die<br />

Sachbearbeitung und 0,5 Vollzeitstelle für Büro- und Schreibdienste bestehen.<br />

Auf eine Vollzeitstelle Sachbearbeitung sollte unter der Voraussetzung eines<br />

technikunterstützten Arbeitsplatz 0,25 Beschäftigungsvolumen Verwaltungsmitarbeit<br />

kommen.<br />

128 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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