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Betrifft: Betreuung 4

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Anforderungsprofil örtliche <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />

Die effektive Arbeitszeit ist nur zum Teil eindeutig festzulegen, da die Ausfallzeiten<br />

aus einer gemessen nach BAT-Maßstäben fixen (Urlaub, Feiertage)<br />

und einer variablen Komponente (z.B. Krankheit) bestehen. Insofern existieren<br />

unterschiedliche Anhaltswerte.<br />

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt)<br />

legt als Erfahrungswert im Bereich der Verwaltung 1.577 Stunden Jahresarbeitszeit<br />

bei 38,5 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit zugrunde. Unter Berücksichtigung<br />

einer Rüstzeit von 10 % kann von einer Nettojahresarbeitszeit von<br />

1.420 Stunden ausgegangen werden. 4<br />

In den Empfehlungen des Deutsche Städtetages 5 zur Jahresarbeitszeit der Mitarbeiter<br />

von <strong>Betreuung</strong>sbehörden wird bei einem Angestellten bei 15 % Rüstzeit<br />

von einer Nettojahresarbeitszeit von 1.340 Stunden ausgegangen.<br />

Werden z.B. diese Jahresarbeitszeiten zugrunde gelegt, stellen sich die Zeitanteile<br />

einer Vollzeitstelle wie folgt dar:<br />

Jahresarbeitszeit für die Aufgabe In % stehen von<br />

der Jahresarbeitszeit<br />

zur<br />

Verfügung<br />

Netzwerkarbeit zum Vollzug des<br />

<strong>Betreuung</strong>sbehördengesetzes<br />

Unterstützung der Vormundschaftsgerichte<br />

6<br />

Beratung und Unterstützung von<br />

Betreuerinnen und Betreuern<br />

1.420<br />

Jahresarbeitsstunden<br />

1.340<br />

Jahresarbeitsstunden<br />

20 % 284 Stunden 268 Stunden<br />

65 % 923 Stunden 871 Stunden<br />

10 % 142 Stunden 134 Stunden<br />

Führung von <strong>Betreuung</strong>en 5 % 71 Stunden 67 Stunden<br />

Entsprechend den tatsächlich anfallenden einzelfallbezogenen Aufgaben bei<br />

der Unterstützung der Vormundschaftsgerichte und den ihnen zugeordneten<br />

4 Berechnung nach Angaben des Referates Pflegesatzangelegenheiten und Controlling<br />

des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Bremen.<br />

5 Deutscher Städtetag (Hrsg.): Hinweise und Empfehlungen zum neuen <strong>Betreuung</strong>sgesetz,<br />

DST- Beiträge zur Sozialpolitik, Heft 25, Köln//1991.<br />

6 Nach Aufgabenanfall zu ermittelnder Basiswert.<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 127

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