Betrifft: Betreuung 4
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BAG überörtlicher Träger der Sozialhilfe<br />
Andererseits erscheinen betreuungspraktische Kenntnisse sowohl für die Beratung<br />
von Betreuerinnen und Betreuern als auch für die Vormundschaftsgerichtshilfe<br />
als wichtige Qualitätsgrundlage (Ist die Bestellung eines Betreuers<br />
die notwendige, richtige Hilfe? Welche Anforderungen werden an den Betreuer<br />
im Einzelfall gestellt?). Wegen der für die anderen Aufgaben der Behörde<br />
erforderlichen Grundkenntnisse sollte in einer örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />
betreuungsrechtliche Praxis vorhanden sein. Hierfür wird zur fachlichen Qualifizierung<br />
ein Zeitanteil von 5 % der Gesamtarbeitszeit einer <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />
als ausreichend erachtet.<br />
Die letzte Personalbemessung erfolgte vom Deutschen Städtetag 3 vor der Änderung<br />
des <strong>Betreuung</strong>srechts zur Führung von <strong>Betreuung</strong>en.<br />
Ausgehend von einer Jahresarbeitszeit von 1.340 Stunden kann die Betreuerin<br />
oder der Betreuer den Belangen des einzelnen Betroffenen monatlich zuwenden:<br />
monatliche Zeit pro<br />
Fall in Stunden<br />
jährliche Zeit pro Fall<br />
in Stunden<br />
bei 25 Fällen =rd.4,5 Stunden =53,6 Stunden<br />
bei 40 Fällen =rd.2,8 Stunden =33,5 Stunden<br />
bei 50 Fällen =rd.2,2 Stunden =26,8 Stunden<br />
bei 70 Fällen =rd.1,6 Stunden =19,2 Stunden<br />
bei 100 Fällen =rd.1,1 Stunden =13,4 Stunden<br />
Empfehlung:<br />
Zur Sicherstellung der betreuungsrechtlichen Praxis wird ein Zeitanteil<br />
von 5 % der Gesamtarbeitszeit einer <strong>Betreuung</strong>sbehörde als<br />
ausreichend erachtet.<br />
Bei darüber hinausgehendem Bedarf sollte von einer Falldichte von<br />
bis zu 40 Fällen bei einer Mischkalkulation (Fälle mit unterschiedlichen<br />
Zeiterfordernissen) bei einer Vollzeitkraft ausgegangen werden.<br />
Zusammenfassende Betrachtung<br />
Auf der Basis der bisherigen Überlegungen kann unter Zugrundelegung von<br />
Nettoarbeitszeiten das personelle Ausstattungsprofil einer <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />
berechnet werden.<br />
3 Deutscher Städtetag (Hrsg.): Hinweise und Empfehlungen zum neuen <strong>Betreuung</strong>sgesetz,<br />
DST- Beiträge zur Sozialpolitik, Heft 25, Köln//1991<br />
126 VormundschaftsGerichtsTag e.V.