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Betrifft: Betreuung 4

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BAG überörtlicher Träger der Sozialhilfe<br />

Andererseits erscheinen betreuungspraktische Kenntnisse sowohl für die Beratung<br />

von Betreuerinnen und Betreuern als auch für die Vormundschaftsgerichtshilfe<br />

als wichtige Qualitätsgrundlage (Ist die Bestellung eines Betreuers<br />

die notwendige, richtige Hilfe? Welche Anforderungen werden an den Betreuer<br />

im Einzelfall gestellt?). Wegen der für die anderen Aufgaben der Behörde<br />

erforderlichen Grundkenntnisse sollte in einer örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

betreuungsrechtliche Praxis vorhanden sein. Hierfür wird zur fachlichen Qualifizierung<br />

ein Zeitanteil von 5 % der Gesamtarbeitszeit einer <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

als ausreichend erachtet.<br />

Die letzte Personalbemessung erfolgte vom Deutschen Städtetag 3 vor der Änderung<br />

des <strong>Betreuung</strong>srechts zur Führung von <strong>Betreuung</strong>en.<br />

Ausgehend von einer Jahresarbeitszeit von 1.340 Stunden kann die Betreuerin<br />

oder der Betreuer den Belangen des einzelnen Betroffenen monatlich zuwenden:<br />

monatliche Zeit pro<br />

Fall in Stunden<br />

jährliche Zeit pro Fall<br />

in Stunden<br />

bei 25 Fällen =rd.4,5 Stunden =53,6 Stunden<br />

bei 40 Fällen =rd.2,8 Stunden =33,5 Stunden<br />

bei 50 Fällen =rd.2,2 Stunden =26,8 Stunden<br />

bei 70 Fällen =rd.1,6 Stunden =19,2 Stunden<br />

bei 100 Fällen =rd.1,1 Stunden =13,4 Stunden<br />

Empfehlung:<br />

Zur Sicherstellung der betreuungsrechtlichen Praxis wird ein Zeitanteil<br />

von 5 % der Gesamtarbeitszeit einer <strong>Betreuung</strong>sbehörde als<br />

ausreichend erachtet.<br />

Bei darüber hinausgehendem Bedarf sollte von einer Falldichte von<br />

bis zu 40 Fällen bei einer Mischkalkulation (Fälle mit unterschiedlichen<br />

Zeiterfordernissen) bei einer Vollzeitkraft ausgegangen werden.<br />

Zusammenfassende Betrachtung<br />

Auf der Basis der bisherigen Überlegungen kann unter Zugrundelegung von<br />

Nettoarbeitszeiten das personelle Ausstattungsprofil einer <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

berechnet werden.<br />

3 Deutscher Städtetag (Hrsg.): Hinweise und Empfehlungen zum neuen <strong>Betreuung</strong>sgesetz,<br />

DST- Beiträge zur Sozialpolitik, Heft 25, Köln//1991<br />

126 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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