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Betrifft: Betreuung 4

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Unterbringungsverfahren<br />

wie zivilrechtliche<br />

Unterbringung nach<br />

§ 1906 Abs. 1 BGB<br />

unterbringungsähnliche<br />

Maßnahme nach § 1906<br />

Abs. 4 BGB, Stellungnahmen<br />

zu Unterbringungen<br />

und unterbringungsähnlichenMaßnahmen<br />

Vorführung zur Anhörung,<br />

Vorführung<br />

zur Begutachtung<br />

Anforderungsprofil örtliche <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />

Grundstock wie Wiederholungsverfahrer<br />

<strong>Betreuung</strong>sbehörde als Beteiligte<br />

Anhörung zur Unterbringung<br />

Abgabe von Stellungnahmen an<br />

das Vormundschaftsgericht hinsichtlich<br />

der Notwendigkeit der<br />

Unterbringung oder der unterbringungsähnlichen<br />

Maßnahme (die<br />

<strong>Betreuung</strong>sbehorde hat bereits<br />

Kenntnis der relevanten Grunddaten<br />

- auch bzgl. Unterbringung).<br />

Grundstock wie Wiederholungsverfahren<br />

Recherche hinsichtlich der Absicherung<br />

der Maßnahmen<br />

Vornahme der Maßnahmen<br />

Andere Verfahren (wie nach § 1802 Abs. 3, §1908 k<br />

BGB )<br />

4 Stunden<br />

5 Stunden<br />

4 Stunden<br />

Empfehlung:<br />

Auf der Grundlage der Ermittlung der Anzahl der Erst- und Wiederholungsverfahren,<br />

der Unterbringungsverfahren, der Vorführungen<br />

und der anderen Verfahren wird der durchschnittliche zeitliche<br />

Bedarf für den Aufgabenbereich der Unterstützung der Vormundschaftsgerichte<br />

berechnet. Empfohlen wird, den ermittelten<br />

Stundenwert mit 65 % der Gesamtarbeitszeit einer <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

anzusetzen. Dieser ermittelte zeitliche Bedarf ergibt den Basiswert<br />

für die anderen Aufgabenbereiche.<br />

Aufgabenbereich: Führung von <strong>Betreuung</strong>en<br />

Wenn die <strong>Betreuung</strong>sbehörde vom Gericht bestellt wird, ist sie rechtlich verpflichtet,<br />

die <strong>Betreuung</strong> als Institution zu übernehmen.<br />

Die Bestellung der Behörde als Institution kann sich in der Praxis mithin auf<br />

die Fälle beschränken, bei denen wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles<br />

eine Institution als Betreuer gefragt ist oder auf die Fälle, die besonders<br />

eilbedürftig sind.<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 125

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