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Betrifft: Betreuung 4

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BAG überörtlicher Träger der Sozialhilfe<br />

beitszeit und damit der Personalbedarf einer örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

ermittelt werden.<br />

Einzelbetrachtungen<br />

Aufgabenbereich: Netzwerkarbeit zum Vollzug des <strong>Betreuung</strong>sbehördengesetzes<br />

Unter Netzwerkarbeit zum Vollzug des <strong>Betreuung</strong>sbehördengesetzes werden<br />

alle nicht einzelfallbezogenen Aufgaben im kommunalen Zuständigkeitsbereich<br />

der Planung, Koordinierung und Steuerung, des Qualitätsmanagements<br />

und der Evaluation, der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zusammengefasst.<br />

Dazu gehören sowohl Aufgaben der Anregung und Förderung von freien Organisationen,<br />

die nicht einzelfallbezogene Einführung, Fortbildung und Gewinnung<br />

von Betreuerinnen und Betreuern, die Anregung und Förderung der<br />

Aufklärung zu Vorsorgevollmachten und <strong>Betreuung</strong>sverfügungen wie auch<br />

alle Aufgaben auf kommunaler Ebene für das Gesamtsystem (Einrichtung<br />

einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft, Mitarbeit in überörtlichen Arbeitsgemeinschaften,<br />

Mitwirkung bei der Anerkennung von <strong>Betreuung</strong>svereinen, Mitwirkung<br />

beim Widerruf der Anerkennung von <strong>Betreuung</strong>svereinen, Mitwirkung<br />

bei der Förderung der <strong>Betreuung</strong>svereine durch die Länder, Förderung der<br />

Zusammenarbeit von Institutionen und Einzelpersonen der kommunalen Praxis<br />

im Umfeld von <strong>Betreuung</strong>en (Gerichte, Soziale Dienste und Dienstleistende,<br />

Betreuer usw.).<br />

Empfehlung:<br />

Nach der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung wird für die Gesamtheit<br />

der Aufgabe „Netzwerkarbeit zum Vollzug des <strong>Betreuung</strong>sbehördengesetzes“<br />

ein Zeitanteil von 20 % der Gesamtarbeitszeit<br />

einer <strong>Betreuung</strong>sbehörde als realistisch angesehen.<br />

Aufgabenbereich: Beratung und Unterstützung von Betreuerinnen und<br />

Betreuern<br />

Unter den Aufgabenbereich fallen die Beratung und Unterstützung von Betreuerinnen<br />

und Betreuern auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

sowie die Unterstützung von Betreuerinnen und Betreuern bei der zivilrechtlichen<br />

Unterbringung.<br />

Die <strong>Betreuung</strong>sbehörde hat ein bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungsangebot<br />

vorzuhalten, um den Betreuerinnen und Betreuern Handlungsund<br />

Entscheidungsalternativen aufzuzeigen und Unterstützungsmöglichkeiten<br />

zu erschließen. Ein ausreichendes Angebot gibt insbesondere den ehrenamtlichen<br />

Betreuerinnen und Betreuern die Sicherheit, bei den vielschichtigen Prob-<br />

122 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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