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Betrifft: Betreuung 4

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Anforderungsprofil örtliche <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />

Zur Qualitätssicherung, Dokumentation und für das Controlling ist die statistische<br />

Erfassung der wichtigsten Daten zu empfehlen. Eine entsprechende technische<br />

Ausstattung der <strong>Betreuung</strong>sbehörde ist dazu erforderlich.<br />

Qualifikation der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

Der Orientierungsrahmen für die fachliche Qualifikation der Sachbearbeiterinnen<br />

und Sachbearbeiter der <strong>Betreuung</strong>sbehörde sollte der Fachhochschulabschluss,<br />

insbesondere der Fachrichtung Sozialarbeit/ Sozialpädagogik sein.<br />

Fortbildung<br />

Zur Erhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der <strong>Betreuung</strong>sbehörde sollte die Kommune dafür<br />

Sorge tragen, dass ein ausreichendes Fortbildungsangebot zur Verfügung steht<br />

und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden kann.<br />

4. Empfehlungen zur Personalbemessung<br />

Die Orientierung der Ausstattung einer örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörde an dem<br />

Merkmal der Bevölkerungszahl ist problematisch, denn sie lässt u.a. die Faktoren<br />

<strong>Betreuung</strong>sdichte und Fallzahlentwicklung sowie die tatsächliche Inanspruchnahme<br />

der Behörde durch Dritte (Gericht)´unberücksichtigt.<br />

Im Hinblick auf die Diskussion in Politik und Fachöffentlichkeit zur Erweiterung<br />

der Aufgaben der <strong>Betreuung</strong>sbehörden wurde ein Verfahren gewählt,<br />

dass sowohl Erfahrungswerte aus <strong>Betreuung</strong>sbehörden berücksichtigt als auch<br />

flexibel genug ist, neue Aufgabenbereiche zusätzlich aufzunehmen.<br />

Die wesentlichen Aufgaben der örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden werden den vier<br />

Aufgabenbereichen<br />

1. Netzwerkarbeit zum Vollzug des <strong>Betreuung</strong>sbehördengesetzes<br />

2. Beratung, Unterstützung von Betreuerinnen und Betreuern<br />

3. Unterstützung der Vormundschaftsgerichte<br />

4. Führung von <strong>Betreuung</strong>en<br />

zugeordnet.<br />

Der Aufgabenbereich „Unterstützung der Vormundschaftsgerichte“ macht in<br />

der Regel die Haupttätigkeit der örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden aus. Dieser<br />

Aufgabenbereich wurde als der „Basiswert“ zugrundegelegt.<br />

Auf der Grundlage der in der kommunalen Praxis ermittelten Werte werden<br />

Richtwerte für diesen Aufgabenbereich festgelegt. Für die anderen Aufgabenbereiche<br />

der örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörde werden prozentuale Richtwerte,<br />

basierend auf dem Ausgangswert „Unterstützung der Vormundschaftsgerichte“,<br />

bestimmt. So kann nach Feststellung der örtlichen Fallzahlen aus dem<br />

Aufgabenbereich „Unterstützung der Vormundschaftsgerichte“ die Gesamtar-<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Betreuung</strong> 4 121

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