Betrifft: Betreuung 4
Betrifft: Betreuung 4
Betrifft: Betreuung 4
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BAG überörtlicher Träger der Sozialhilfe<br />
Aufgabenbereich: Führung von <strong>Betreuung</strong>en<br />
Führung von <strong>Betreuung</strong>en §§ 1897, 1900 Abs. 4 BGB<br />
Die <strong>Betreuung</strong>sbehörde ist - im Gegensatz zu allen anderen Betreuerinnen und<br />
Betreuern - rechtlich verpflichtet, eine <strong>Betreuung</strong> zu übernehmen. Die Behörde<br />
ist somit „Ausfallbürge“ für den Fall, dass kein anderer Betreuer oder Betreuerin<br />
geeignet und bereit ist, sich bestellen zu lassen.<br />
Sonstige Aufgaben<br />
Beschwerderecht - § 69g Abs. 1 FGG - gegen die Bestellung einer Betreuerin<br />
oder eines Betreuers von Amts wegen oder die Ablehnung einer Bestellung<br />
oder gegen die Anordnung oder Ablehnung eines Einwilligungsvorbehalts hat<br />
die Behörde ein Beschwerderecht.<br />
Bekanntmachung der Entscheidung § 69a Abs. 2 FGG<br />
Entgegennahme und Erfassung der Bekanntmachungen gem. § 69 a Abs. 2<br />
FGG.<br />
Übernahme von Verfahrenspflegschaften § 67 FGG<br />
Die Bestellung einer Sachbearbeiterin oder eines Sachbearbeiters der <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />
zum Verfahrenspfleger ist wegen der gegebenen Interessenkollision<br />
strittig. Die Behörde ist gleichzeitig selbständige Verfahrensbeteiligte mit<br />
eigenem Beschwerderecht.<br />
Die Arbeitsgemeinschaft der überörtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />
gibt zur Ausstattung und zur Personalbemessung der örtlichen<br />
<strong>Betreuung</strong>sbehörden folgende Empfehlung:<br />
3. Empfehlungen zur Ausstattung<br />
Organisationseinheit<br />
Die <strong>Betreuung</strong>sbehörde ist als eigenständige Organisationseinheit einzurichten,<br />
um Interessenkonflikte zu vermeiden.<br />
Ihr sollten Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung und Sachkosten zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Postverkehr<br />
Der Postverkehr der <strong>Betreuung</strong>sbehörde, insbesondere der Aktenversand von<br />
und zum Vormundschaftsgericht, ist unter dem Aspekt des Datenschutzes zu<br />
organisieren.<br />
Datensicherheit / Umgang mit personenbezogenen Daten<br />
Die gesetzlichen Bestimmungen im Bundesdatenschutzgesetz bzw. den Datenschutzgesetzen<br />
der Länder sind in den örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden unter<br />
Berücksichtigung der besonders schutzbedürftigen Daten anzuwenden.<br />
Statistische Erfassung / Technische Ausstattung<br />
120 VormundschaftsGerichtsTag e.V.