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Betrifft: Betreuung 4

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Karl-Ernst Brill<br />

ßungsantrag der SPD-Fraktion in der vorausgegangenen Legislaturperiode<br />

(BT-Dr.s 13/10301) benannt wurden, ohne eine systematische Problemanalyse<br />

oder Lösungsansätze zu skizzieren. Stichworte sind insbesondere: <strong>Betreuung</strong>svermeidung<br />

(Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, Vorsorgevollmachten,<br />

Vertretungsbefugnis für Angehörige), Einführung einer Zweigleisigkeit<br />

von Zivil- und Sozialrecht („<strong>Betreuung</strong>shilferecht“), Überprüfung des Rechts<br />

der Geschäftsfähigkeit bzw. der beschränkten Geschäftsfähigkeit, Änderungen<br />

im <strong>Betreuung</strong>sverfahren und bei den Verfahrenspflegschaften (die Idee zu<br />

einer „Krisenschutzstelle“ aus dem Entschließungsantrag BT-Dr.s 13/10301<br />

wird hier als Vorschlag zur Schaffung einer „Vertrauensstelle“ wieder aufgegriffen),<br />

Qualifizierung und Kontrolle von beruflich tätigen Betreuern, Vereinfachung<br />

des Vergütungssystems.<br />

Eine systematische weitere Bearbeitung von Reformüberlegungen ist im Rahmen<br />

der interfraktionellen Arbeitsgruppe in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode<br />

nicht mehr erfolgt.<br />

Daneben sind aber einige der hier angesprochenen Themen in der parallel<br />

eingerichteten Enquete-Kommission „Recht und Ethik in der modernen Medizin“<br />

unter Vorsitz von Margot von Renesse sowie von der Sachverständigenkommission<br />

für den IV. Altenbericht bearbeitet worden (die einschlägigen<br />

Auszüge aus den Abschlussberichten sind in diesem Band dokumentiert).<br />

Reformperspektiven II: Einzelne Änderungsvorschläge<br />

Auf den von der Konferenz der Justizministerinnen und –minister am<br />

10.11.1999 gefassten Beschluss, in dem eine „Eindämmung der Kostenexplosion<br />

im <strong>Betreuung</strong>srecht“ gefordert wurde, folgte bei der 72. Konferenz vom<br />

11.-13.06.2001 der Beschluss, zur Erarbeitung von Änderungsvorschlägen<br />

selbst tätig zu werden. Es wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu beauftragen,<br />

„unter Auswertung der bisher in den Ländern gewonnenen Erfahrungen<br />

konkrete Lösungsvorschläge zu Änderungen des <strong>Betreuung</strong>srechts zu erarbeiten,<br />

die dazu beitragen, die Zahl der <strong>Betreuung</strong>sfälle zu reduzieren, fehlgeleitete<br />

Ressourcen im Interesse der eigentlichen <strong>Betreuung</strong>sarbeit zu bündeln und<br />

Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen auf das Notwendige<br />

zu beschränken.“<br />

Handlungsbedarf wird dabei von den Ländern vor allem angesichts der drastisch<br />

gestiegenen Zahl von <strong>Betreuung</strong>en und der Aufwendungen für <strong>Betreuung</strong>en<br />

angemeldet.<br />

Entwicklungen im <strong>Betreuung</strong>swesen<br />

Zu den gesicherten Erkenntnissen über Entwicklungen im <strong>Betreuung</strong>swesen<br />

gehört, dass es beispielsweise nach wie vor erhebliche Unterschiede bezüglich<br />

der Zahl der eingerichteten <strong>Betreuung</strong>en (bezogen auf die Einwohnerzahl) oder<br />

12 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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