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Betrifft: Betreuung 4

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Margrit Kania<br />

Anforderungsprofil für örtliche<br />

<strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />

Margrit Kania<br />

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausstattung und das Aufgabenprofil der<br />

örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden sind sehr allgemein gehalten. Den Anstoß zur<br />

Entwicklung eines Anforderungsprofils für örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden gab<br />

die Jahrestagung 2001 der Leiterinnen und Leiter von <strong>Betreuung</strong>sbehörden in<br />

Erkner. Dort wurde in einer Arbeitsgruppe (Moderation: Heike Schmidt, Leipzig;<br />

Reinhard Langholf, Hamburg; Margrit Kania, Bremen) über die realen<br />

Bedingungen und die Anforderungen, die an eine örtliche <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

zu stellen sind, diskutiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden gebeten,<br />

einen Fragebogen zu ihrer <strong>Betreuung</strong>sbehörde auszufüllen. Die Ergebnisse<br />

zeigten, dass die Situation in den einzelnen <strong>Betreuung</strong>sbehörden höchst unterschiedlich<br />

war.<br />

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden u.a. um Angaben<br />

zur Personalausstattung und zur Einwohnerzahl gebeten. In vier<br />

<strong>Betreuung</strong>sbehörden standen für 100.000 Einwohner weniger als eine Mitarbeiterstelle<br />

in Vollzeit, in sechzehn <strong>Betreuung</strong>sbehörden weniger als drei Mitarbeiterstellen<br />

in Vollzeit zur Verfügung.<br />

Das Ergebnis der Umfrage zur organisatorischen Einordnung der <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

ist in der folgenden Tabelle dargestellt.<br />

Nicht nur die personelle Ausstattung und die organisatorische Zuordnung,<br />

sondern auch das Aufgabenprofil zeigten eine extreme Bandbreite. Es wurde<br />

deutlich, dass hinsichtlich des Profils der Tätigkeit von örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />

nachvollziehbare qualitative und quantitative Standards entwickelt<br />

werden müssen. Die Arbeitsergebnisse von der Jahrestagung 2001 der Leiterinnen<br />

und Leiter der <strong>Betreuung</strong>sbehörden wurde mitgenommen in die Arbeitsgruppe<br />

der überörtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden, organisiert unter dem Dach<br />

der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Es<br />

wurden weitere Erfahrungen aus der Praxis aus verschiedensten <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />

einbezogen und zu einer Orientierungshilfe zusammengefasst. Diese<br />

„Orientierungshilfe zum Anforderungsprofil der örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden“<br />

wurde schließlich in der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) im November<br />

2001 verabschiedet. und am 1. März 2002 veröffentlicht.<br />

112 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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