Betrifft: Betreuung 4
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Margrit Kania<br />
Anforderungsprofil für örtliche<br />
<strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />
Margrit Kania<br />
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausstattung und das Aufgabenprofil der<br />
örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden sind sehr allgemein gehalten. Den Anstoß zur<br />
Entwicklung eines Anforderungsprofils für örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden gab<br />
die Jahrestagung 2001 der Leiterinnen und Leiter von <strong>Betreuung</strong>sbehörden in<br />
Erkner. Dort wurde in einer Arbeitsgruppe (Moderation: Heike Schmidt, Leipzig;<br />
Reinhard Langholf, Hamburg; Margrit Kania, Bremen) über die realen<br />
Bedingungen und die Anforderungen, die an eine örtliche <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />
zu stellen sind, diskutiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden gebeten,<br />
einen Fragebogen zu ihrer <strong>Betreuung</strong>sbehörde auszufüllen. Die Ergebnisse<br />
zeigten, dass die Situation in den einzelnen <strong>Betreuung</strong>sbehörden höchst unterschiedlich<br />
war.<br />
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden u.a. um Angaben<br />
zur Personalausstattung und zur Einwohnerzahl gebeten. In vier<br />
<strong>Betreuung</strong>sbehörden standen für 100.000 Einwohner weniger als eine Mitarbeiterstelle<br />
in Vollzeit, in sechzehn <strong>Betreuung</strong>sbehörden weniger als drei Mitarbeiterstellen<br />
in Vollzeit zur Verfügung.<br />
Das Ergebnis der Umfrage zur organisatorischen Einordnung der <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />
ist in der folgenden Tabelle dargestellt.<br />
Nicht nur die personelle Ausstattung und die organisatorische Zuordnung,<br />
sondern auch das Aufgabenprofil zeigten eine extreme Bandbreite. Es wurde<br />
deutlich, dass hinsichtlich des Profils der Tätigkeit von örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />
nachvollziehbare qualitative und quantitative Standards entwickelt<br />
werden müssen. Die Arbeitsergebnisse von der Jahrestagung 2001 der Leiterinnen<br />
und Leiter der <strong>Betreuung</strong>sbehörden wurde mitgenommen in die Arbeitsgruppe<br />
der überörtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden, organisiert unter dem Dach<br />
der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Es<br />
wurden weitere Erfahrungen aus der Praxis aus verschiedensten <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />
einbezogen und zu einer Orientierungshilfe zusammengefasst. Diese<br />
„Orientierungshilfe zum Anforderungsprofil der örtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden“<br />
wurde schließlich in der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) im November<br />
2001 verabschiedet. und am 1. März 2002 veröffentlicht.<br />
112 VormundschaftsGerichtsTag e.V.