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Betrifft: Betreuung 4

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Reform des <strong>Betreuung</strong>srechts<br />

Ein von der interfraktionellen Arbeitsgruppe erarbeiteter Entwurf eines Eckpunktepapiers<br />

(Stand 23. Oktober 2000) wird in der Antwort zwar benannt, auf<br />

die darin enthaltenen Überlegungen aber nicht eingegangen und darauf verwiesen,<br />

dass die Bundesregierung davon absieht, ein bislang nur im Entwurf vorliegendes<br />

Papier aus dem Deutschen Bundestag zu kommentieren.<br />

Weiter wurde darauf verwiesen, dass das Bundesministerium der Justiz die<br />

Ausschreibung eines Forschungsvorhabens zum Thema „Rechtstatsächliche<br />

Untersuchung zur Qualität und den Kosten der <strong>Betreuung</strong>“ vorbereitet, mit der<br />

„empirisch gesicherte Erkenntnisse als Grundlage für eine Diskussion über die<br />

mögliche Umgestaltung des <strong>Betreuung</strong>srechts“ gewonnen werden sollen. Das<br />

Fehlen von Tatsachengrundlagen in diesem Bereich sei auch bereits von der<br />

interfraktionellen Arbeitsgruppe festgestellt worden. Der Entwurf eines Ausschreibungstextes<br />

für das Forschungsvorhaben des Bundesministeriums der<br />

Justiz geht davon aus, dass die Forschungsergebnisse spätestens Ende 2002<br />

vorliegen.<br />

Hieraus ist eindeutig zu entnehmen, dass die eingehende Diskussion einer<br />

„grundlegenden“ Reform erst in der nächsten Legislaturperiode ansteht. Andererseits<br />

wurde aber nicht ausgeschlossen, dass es nicht vorher schon einzelne<br />

Änderungen am <strong>Betreuung</strong>srecht geben wird, denn „die Bundesregierung prüft<br />

– auch unabhängig von der geplanten Rechtstatsachenforschung – alle Möglichkeiten<br />

einer Verbesserung des <strong>Betreuung</strong>srechtes, ohne dass die weitere<br />

Zeitplanung schon exakt fixiert wäre“.<br />

Einen Hinweis auf eine mögliche „kleinere“ Änderung enthält die Antwort auf<br />

die Frage: „Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung unter dem<br />

Aspekt, <strong>Betreuung</strong>en möglichst zu vermeiden, für Instrumente wie Vorsorgevollmachten,<br />

Verstärkung sozialer Hilfen und die gesetzliche Vertretungsvollmacht<br />

durch Angehörige?“<br />

Antwort: „Die Bundesregierung hält Vorsorgevollmachten und die Verstärkung<br />

sozialer Hilfen für gute Möglichkeiten, aufwändige förmliche <strong>Betreuung</strong>en<br />

zu vermeiden, wenn durch Einsatz dieser kostengünstigeren Mittel der<br />

gleiche oder ein besserer Erfolg erzielt wird. Zur Einführung einer gesetzlichen<br />

Vertretungsmacht für Angehörige und Ehegatten gibt es Vorschläge, die im<br />

Einzelnen zu prüfen sind.“<br />

„Entwurf eines Eckpunktepapiers“<br />

Der von der interfraktionellen Arbeitsgruppe (Vorsitz: Margot von Renesse)<br />

erarbeitete „Entwurf eines Eckpunktepapiers“ (Stand 23.10.2000) ist nach wie<br />

vor ein „internes Arbeitspapier“, das aber – nicht zuletzt durch eine Veröffentlichung<br />

im Internet – so weit öffentlich zugänglich wurde, dass hier zumindest<br />

die dort angesprochenen Themen benannt werden können, zumal der Entwurf<br />

im wesentlichen nur Themen und Aspekte aufgreift, die bereits im Entschlie-<br />

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