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Betrifft: Betreuung 4

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Andrea Diekmann<br />

Gesetzliche Vertretungsbefugnis<br />

für Angehörige?<br />

Andrea Diekmann<br />

In der letzten Zeit ist häufiger die Frage diskutiert worden, ob eine Vertretungsbefugnis<br />

für Angehörige gesetzlich geregelt werden sollte. Die Arbeitsgruppe<br />

11 des 7. Vormundschaftsgerichtstages (VGT) vom 18.- 21. Oktober<br />

2000 in Erkner hat sich mit diesem Thema beschäftigt. 1 Gleiches gilt für die<br />

Arbeitsgruppe 2 des 5. Vormundschaftsgerichtstages Nord vom 13.-15. September<br />

2001 in Hamburg. 2 Vorschläge sind zudem von Probst/Knittel 3 erarbeitet<br />

und zur Diskussion gestellt worden. Aus dem zur 73. Konferenz der Justizministerinnen<br />

und -minister vom 10. bis 12. Juni 2002 vorgelegten Zwischenbericht<br />

der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „<strong>Betreuung</strong>srecht“ ergibt sich,<br />

dass auch dort eine Beschäftigung mit diesem Thema stattfindet.<br />

A. Problemstellung<br />

Die Zahl der <strong>Betreuung</strong>en ist seit Inkrafttreten des <strong>Betreuung</strong>sgesetzes jährlich<br />

gestiegen. Im Jahre 1999 waren bei den Vormundschaftsgerichten bundesweit<br />

826.520 <strong>Betreuung</strong>sverfahren anhängig - mit weiter steigender Tendenz.<br />

Über die Gründe dieser Entwicklung kann mangels derzeit vorliegender<br />

Rechtstatsachenforschung nur spekuliert werden (wie hier: Probst/Knittel,<br />

a.a.O., S. 55). In der Arbeitsgruppe 11 des VGT wurden folgende Thesen<br />

(Nr.1/2) aufgestellt:<br />

„Die jährlich steigende Zahl von <strong>Betreuung</strong>en ist nicht allein auf den wachsenden<br />

Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zurückzuführen. Ein<br />

Teil der <strong>Betreuung</strong>en wird verursacht durch rechtliche und praktische Schwächen<br />

der sozialen Sicherungssysteme sowie durch fehlende gesetzliche Möglichkeiten<br />

‚anderer Hilfen’ zugunsten des Betroffenen, etwa in Gestalt von<br />

Handlungsvollmachten für Angehörige.<br />

Betreuer werden häufig bestellt, weil<br />

- ein ärztlicher Heileingriff vorgenommen werden soll,<br />

- ein Wechsel vom Krankenhaus oder der häuslichen Umgebung in ein Altenheim<br />

erfolgen muss,<br />

- ein Heimvertrag verlängert oder eine nur auf Antrag gewährte Sozialleistung<br />

beansprucht werden soll (z.B. Renten- oder Pflegeversicherung),<br />

1 Die Arbeitsergebnisse sind dokumentiert in: <strong>Betrifft</strong> <strong>Betreuung</strong> Nr. 3, S.53 ff.<br />

2 Vgl. den Beitrag von Winterstein/Thar in diesem Band.<br />

3 ZRP 2001, S. 55 ff.<br />

102 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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