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Betrifft: Betreuung 4

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Karl-Ernst Brill<br />

mentreten des neu gewählten Parlaments wird die SPD-Bundestagsfraktion die<br />

Arbeit an der beschlossenen Strukturreform aufnehmen, um möglichst bald das<br />

<strong>Betreuung</strong>srechtsänderungsgesetz durch eine sachgerechte Reform abzulösen<br />

und zwar noch bevor verhängnisvolle Wirkungen auf das <strong>Betreuung</strong>swesen<br />

ausgegangen sind oder gar die bestehenden <strong>Betreuung</strong>sstrukturen zerschlagen<br />

werden. Schnelles Handeln ist also geboten, damit das <strong>Betreuung</strong>srecht keinen<br />

irreparablen Schaden nimmt. Dabei kann es nach unserer Meinung aber nicht<br />

bloß um eine Veränderung oder Rücknahme gesetzlicher Regelungen gehen,<br />

sondern es muss eine effektivere Umsetzung der Reformziele von 1992 erreicht<br />

werden.“<br />

Nach der Neuwahl des Parlaments und dem Wechsel der Regierungsmehrheit<br />

hatte sich die Regierungskoalition in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober<br />

1998 ein umfangreiches Arbeits- (Reform-) programm vorgenommen, in dem<br />

die angekündigte „Strukturreform“ als geplante Novellierung des <strong>Betreuung</strong>srechts<br />

- in einem Atemzug mit der Novellierung des Heimgesetzes genannt –<br />

bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen<br />

wiederzufinden war.<br />

Im weiteren konstituierte sich dann Ende 1999 eine interfraktionelle Arbeitsgruppe<br />

„Strukturreform des <strong>Betreuung</strong>srechts“, unter Vorsitz von Margot von<br />

Renesse, die maßgeblich an den vorstehend genannten Anträgen der SPD-<br />

Fraktion beteiligt war.<br />

Kaum dass die Einrichtung der interfraktionellen Arbeitsgruppe erfolgt war,<br />

meldete sich auch schon die Konferenz der Justizministerinnen und –minister<br />

am 10.11.1999 mit einem einstimmig gefassten Beschluss zur „Eindämmung<br />

der Kostenexplosion im <strong>Betreuung</strong>srecht“ zu Wort, in dem sie sich „für über<br />

das <strong>Betreuung</strong>srechtsänderungsgesetz hinaus gehende kostendämpfende Maßnahmen“<br />

aussprach. Die zentrale Forderung war: „Das größte Sparpotential im<br />

<strong>Betreuung</strong>swesen ist die Zurückdrängung der Zahl von <strong>Betreuung</strong>en. Hier sind<br />

dringend gesetzgeberische Schritte erforderlich.“<br />

Während zu zahlreichen anderen Reformvorhaben zügig Eckpunktepapiere,<br />

Roh- und Diskussionsentwürfe, Referenten- und schließlich Regierungs- oder<br />

Fraktionsentwürfe eingebracht wurden, blieb eine entsprechende Vorlage zur<br />

„Strukturreform des <strong>Betreuung</strong>srechts“ aus.<br />

Die einzige offizielle Information zum Stand der Reformüberlegungen und<br />

-bestrebungen der Bundesregierung enthielt die auf eine Kleine Anfrage der<br />

PDS-Fraktion (BT-Drs. 14/5616) „Reformierung des <strong>Betreuung</strong>srechts und<br />

Freisetzung von Ressourcen für die <strong>Betreuung</strong>sarbeit“ von der Bundesregierung<br />

am 2.4.2001 vorgelegte Antwort (BT-Drs. 14/5746), die aber weder konkrete<br />

Ziele oder Inhalte einer möglichen Reform benennt noch klare Angaben<br />

zur Zeitperspektive macht.<br />

10 VormundschaftsGerichtsTag e.V.

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