Baurechtliche Voraussetzungen von Kindertagesstätten
Baurechtliche Voraussetzungen von Kindertagesstätten
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«Grundsätzlich<br />
gilt bei der Beurteilung<br />
aller Emissionen<br />
das sogenannteVorsorgeprinzip.<br />
Danach<br />
sind unabhängig<br />
<strong>von</strong> der bestehendenUmweltbelastungEmissionen<br />
im Rahmen<br />
der Vorsorge so<br />
weit zu begrenzen,<br />
als dies technisch<br />
und betrieblich<br />
möglich und wirtschaftlichtragbar<br />
ist.»<br />
«Neben den genanntenbaurechtlichen<br />
Aspekten<br />
ist bei der Einrichtung<br />
einer Kinderkrippe<br />
der WohnundArbeitshygiene,<br />
der baulichen<br />
Sicherheit und<br />
dem Brandschutz<br />
besondere Aufmerksamkeit<br />
zu<br />
schenken.»<br />
THEMA<br />
spricht der Praxis bei anderen lärmigen Anlagen, auch wenn<br />
die Behörde die Emissionen grundsätzlich auch ohne Gutachten,<br />
d.h. direkt selbst, beurteilen könnte) 28 .<br />
Grundsätzlich gilt bei der Beurteilung aller Emissionen<br />
das sogenannte Vorsorgeprinzip 29 . Danach sind unabhängig<br />
<strong>von</strong> der bestehenden Umweltbelastung Emissionen im<br />
Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch<br />
und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar<br />
ist. In diesem Zusammenhang kann je nach konkreter<br />
Situation nach Meinung der Autorin <strong>von</strong> der Krippe z.B.<br />
eine gewisse Beschränkung der Aussenraumbenutzung<br />
verlangt werden (z.B. Einhaltung der Mittagsruhe <strong>von</strong><br />
12 – 14 Uhr), welche sich mit dem Krippenbetrieb oft<br />
sehr gut vereinbaren lassen (kleine Kinder machen Mittagsschlaf<br />
oder zumindest Mittagsruhe).<br />
D. Weitere Vorschriften<br />
Neben den genannten baurechtlichen Aspekten ist bei der<br />
Einrichtung einer Kinderkrippe der Wohn- und Arbeitshygiene,<br />
der baulichen Sicherheit (z.B. Geländer, die vor<br />
Absturz <strong>von</strong> Kindern sichern 30 ) und dem Brandschutz besondere<br />
Aufmerksamkeit zu schenken 31 . Für die Anforderungen<br />
an Geländer und Brüstungen gilt wiederum eine<br />
SIA-Norm, die Norm 358. Der Brandschutz richtet sich nach<br />
der schweizerischen Brandschutznorm VFK und den<br />
Brandschutzrichtlinien der kantonalen Feuerpolizei 32 . So<br />
ist besonders der Fluchtweg zu sichern.<br />
Zu beachten ist ferner, dass die Einrichtung einer Kinderkrippe<br />
auch genügend grosse Abstellräume bedingt 33 .<br />
Gemäss Praxis der Stadt Zürich wird die normale Wohnnutzung<br />
für die Berechnung dieser Abstellräume benützt. Die<br />
Betreiberinnen und Betreiber einer Krippe müssen sich aber<br />
bewusst sein, dass u.U. grössere Abstellflächen notwendig<br />
sind (z.B. für Unterbringen <strong>von</strong> Kinderwagen, Spielzeugfahrzeuge<br />
für den Aussenraum, anderes Spielmaterial,<br />
etc.). U.U. bringt die Einrichtung einer Kinderkrippe auch<br />
die Pflicht zur Erstellung <strong>von</strong> Fahrzeugabstellplätzen mit