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Baurechtliche Voraussetzungen von Kindertagesstätten

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12<br />

«Grundsätzlich<br />

gilt bei der Beurteilung<br />

aller Emissionen<br />

das sogenannteVorsorgeprinzip.<br />

Danach<br />

sind unabhängig<br />

<strong>von</strong> der bestehendenUmweltbelastungEmissionen<br />

im Rahmen<br />

der Vorsorge so<br />

weit zu begrenzen,<br />

als dies technisch<br />

und betrieblich<br />

möglich und wirtschaftlichtragbar<br />

ist.»<br />

«Neben den genanntenbaurechtlichen<br />

Aspekten<br />

ist bei der Einrichtung<br />

einer Kinderkrippe<br />

der WohnundArbeitshygiene,<br />

der baulichen<br />

Sicherheit und<br />

dem Brandschutz<br />

besondere Aufmerksamkeit<br />

zu<br />

schenken.»<br />

THEMA<br />

spricht der Praxis bei anderen lärmigen Anlagen, auch wenn<br />

die Behörde die Emissionen grundsätzlich auch ohne Gutachten,<br />

d.h. direkt selbst, beurteilen könnte) 28 .<br />

Grundsätzlich gilt bei der Beurteilung aller Emissionen<br />

das sogenannte Vorsorgeprinzip 29 . Danach sind unabhängig<br />

<strong>von</strong> der bestehenden Umweltbelastung Emissionen im<br />

Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch<br />

und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar<br />

ist. In diesem Zusammenhang kann je nach konkreter<br />

Situation nach Meinung der Autorin <strong>von</strong> der Krippe z.B.<br />

eine gewisse Beschränkung der Aussenraumbenutzung<br />

verlangt werden (z.B. Einhaltung der Mittagsruhe <strong>von</strong><br />

12 – 14 Uhr), welche sich mit dem Krippenbetrieb oft<br />

sehr gut vereinbaren lassen (kleine Kinder machen Mittagsschlaf<br />

oder zumindest Mittagsruhe).<br />

D. Weitere Vorschriften<br />

Neben den genannten baurechtlichen Aspekten ist bei der<br />

Einrichtung einer Kinderkrippe der Wohn- und Arbeitshygiene,<br />

der baulichen Sicherheit (z.B. Geländer, die vor<br />

Absturz <strong>von</strong> Kindern sichern 30 ) und dem Brandschutz besondere<br />

Aufmerksamkeit zu schenken 31 . Für die Anforderungen<br />

an Geländer und Brüstungen gilt wiederum eine<br />

SIA-Norm, die Norm 358. Der Brandschutz richtet sich nach<br />

der schweizerischen Brandschutznorm VFK und den<br />

Brandschutzrichtlinien der kantonalen Feuerpolizei 32 . So<br />

ist besonders der Fluchtweg zu sichern.<br />

Zu beachten ist ferner, dass die Einrichtung einer Kinderkrippe<br />

auch genügend grosse Abstellräume bedingt 33 .<br />

Gemäss Praxis der Stadt Zürich wird die normale Wohnnutzung<br />

für die Berechnung dieser Abstellräume benützt. Die<br />

Betreiberinnen und Betreiber einer Krippe müssen sich aber<br />

bewusst sein, dass u.U. grössere Abstellflächen notwendig<br />

sind (z.B. für Unterbringen <strong>von</strong> Kinderwagen, Spielzeugfahrzeuge<br />

für den Aussenraum, anderes Spielmaterial,<br />

etc.). U.U. bringt die Einrichtung einer Kinderkrippe auch<br />

die Pflicht zur Erstellung <strong>von</strong> Fahrzeugabstellplätzen mit

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