Baurechtliche Voraussetzungen von Kindertagesstätten
Baurechtliche Voraussetzungen von Kindertagesstätten
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14<br />
Carmen<br />
Walker Späh,<br />
Rechtsanwältin,<br />
Zürich<br />
THEMA<br />
den einrichten, sodass kein Treppentransport <strong>von</strong> kleinen<br />
Kindern vorbei an Wohnungen nötig wird). Mit<br />
Wohnungen im Parterre oder Hochparterre wird auch<br />
vermieden, dass anderen Mieterinnen und Mietern<br />
«auf dem Kopf» herum getrampelt wird.<br />
• Mietvertrag genau studieren.<br />
• Bei Stockwerkeigentum das Reglement genau studieren<br />
(darin können Nutzungsbeschränkungen enthalten<br />
sein, bzw. es kann eine Nutzung zu anderen als reinen<br />
Wohnzwecken ausgeschlossen sein).<br />
B. Für Behörden<br />
• Wünschenswert ist, dass Krippen möglichst leicht zu<br />
erreichen sind und möglichst in einem kindergerechten<br />
Umfeld errichtet werden. Diese <strong>Voraussetzungen</strong><br />
sind oft in Wohnzonen erfüllt. Die Behörden sollten die<br />
Zonenkonformität <strong>von</strong> Krippen deshalb – wenn immer<br />
möglich – über die funktionelle Zonenzugehörigkeit<br />
auch in reinen Wohnzonen grundsätzlich bejahen.<br />
• Der sogenannte «Alltagslärm» ist nicht einfach zu beurteilen.<br />
Letztlich muss die Bewilligungsbehörde zu ihrem<br />
Entscheid diesbezüglich stehen können. Auch ein Lärmgutachten<br />
kann letztlich den Entscheid der Behörde nicht<br />
ersetzen und ist nicht umfassend aussagekräftig, weil<br />
keine absolut geltenden Lärmgrenzwerte bestehen.<br />
Die Behörden sollten ein solches deshalb nur sehr restriktiv<br />
verlangen.<br />
Herzlichen Dank<br />
an meine Mitarbeiterin, lic. iur. Katharina Seiler Germanier,<br />
für die Unterstützung bei der Erarbeitung dieses Beitrages.