Baurechtliche Voraussetzungen von Kindertagesstätten
Baurechtliche Voraussetzungen von Kindertagesstätten
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THEMA<br />
sich 34 . Die genaue Anzahl bzw. die Möglichkeit statt dessen<br />
eine Ersatzabgabe zu leisten 35 , ergibt sich aus der Bau- und<br />
Zonenordnung der jeweiligen Gemeinde bzw. aus deren<br />
Abstellplatzverordnung o.ä.<br />
An dieser Stelle sei (nochmals) darauf hingewiesen, dass neben<br />
den baurechtlichen Anforderungen gerade in Hinblick<br />
auf Hygiene, Sicherheit, Raumbedürfnisse etc. auch die genannten<br />
Richtlinien der Erziehungsdirektion über die Bewilligung<br />
<strong>von</strong> Kinderkrippen vom 1. Dezember 2002 erfüllt<br />
sein müssen. Diese verlangen wohnliche kindergerechte<br />
Räumlichkeiten, in denen vertieftes Spielen möglich ist und<br />
die auch Rückzugsmöglichkeiten bieten. Zudem sind «ausreichend»<br />
Nebenräume zur Verfügung zu stellen. Deren Vorhandensein<br />
wird in der Bewilligung der Vorsteherin des<br />
Sozialdepartementes überprüft bzw. bestätigt.<br />
IV. Empfehlungen für das Vorgehen<br />
A. Für Initiantinnen und Initianten <strong>von</strong> Kinderkrippen<br />
• Frühzeitige Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle<br />
für den Aufbau der Krippe und mit der Behörde,<br />
die für die Betriebsbewilligung zuständig ist.<br />
• Frühzeitige Abklärungen bei den Baubewilligungsbehörden<br />
(Amt für Baubewilligungen, Lärmschutzfachstelle,<br />
Feuerpolizei etc.) treffen.<br />
• Rechtzeitig Kontakt mit der Nachbarschaft aufnehmen.<br />
Lärmwahrnehmung ist immer (auch) subjektiv. Werden<br />
die Nachbarn frühzeitig einbezogen, ist die Wahrscheinlichkeit<br />
grösser, dass neuer «Lärm» <strong>von</strong> ihnen<br />
nicht als störend empfunden wird. U.U. lohnt es sich,<br />
Abmachungen betreffend Aussenraumbenützung zu<br />
treffen. Schon bei der Lokalsuche sollte darauf geachtet<br />
werden, dass keine <strong>von</strong> vornherein zusätzlich lärmverursachende<br />
Situationen geschaffen werden (z.B.<br />
keine Krippen in den oberen Geschossen in Gebäu-<br />
«An dieser Stelle<br />
sei (nochmals)<br />
darauf hingewiesen,<br />
dass neben<br />
den baurechtlichenAnforderungen<br />
gerade in<br />
Hinblick auf Hygiene,<br />
Sicherheit,<br />
Raumbedürfnisse,<br />
etc. auch die genanntenRichtlinien<br />
der Erziehungsdirektion<br />
über die Bewilligung<br />
<strong>von</strong> Kinderkrippen<br />
vom<br />
1. Dezember 2002<br />
erfüllt sein müssen.<br />
Diese verlangen<br />
wohnliche<br />
kindergerechte<br />
Räumlichkeiten,<br />
in denen vertieftes<br />
Spielen möglich<br />
ist und die auch<br />
Rückzugsmöglichkeiten<br />
bieten.»<br />
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