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Baurechtliche Voraussetzungen von Kindertagesstätten

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THEMA<br />

sich 34 . Die genaue Anzahl bzw. die Möglichkeit statt dessen<br />

eine Ersatzabgabe zu leisten 35 , ergibt sich aus der Bau- und<br />

Zonenordnung der jeweiligen Gemeinde bzw. aus deren<br />

Abstellplatzverordnung o.ä.<br />

An dieser Stelle sei (nochmals) darauf hingewiesen, dass neben<br />

den baurechtlichen Anforderungen gerade in Hinblick<br />

auf Hygiene, Sicherheit, Raumbedürfnisse etc. auch die genannten<br />

Richtlinien der Erziehungsdirektion über die Bewilligung<br />

<strong>von</strong> Kinderkrippen vom 1. Dezember 2002 erfüllt<br />

sein müssen. Diese verlangen wohnliche kindergerechte<br />

Räumlichkeiten, in denen vertieftes Spielen möglich ist und<br />

die auch Rückzugsmöglichkeiten bieten. Zudem sind «ausreichend»<br />

Nebenräume zur Verfügung zu stellen. Deren Vorhandensein<br />

wird in der Bewilligung der Vorsteherin des<br />

Sozialdepartementes überprüft bzw. bestätigt.<br />

IV. Empfehlungen für das Vorgehen<br />

A. Für Initiantinnen und Initianten <strong>von</strong> Kinderkrippen<br />

• Frühzeitige Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle<br />

für den Aufbau der Krippe und mit der Behörde,<br />

die für die Betriebsbewilligung zuständig ist.<br />

• Frühzeitige Abklärungen bei den Baubewilligungsbehörden<br />

(Amt für Baubewilligungen, Lärmschutzfachstelle,<br />

Feuerpolizei etc.) treffen.<br />

• Rechtzeitig Kontakt mit der Nachbarschaft aufnehmen.<br />

Lärmwahrnehmung ist immer (auch) subjektiv. Werden<br />

die Nachbarn frühzeitig einbezogen, ist die Wahrscheinlichkeit<br />

grösser, dass neuer «Lärm» <strong>von</strong> ihnen<br />

nicht als störend empfunden wird. U.U. lohnt es sich,<br />

Abmachungen betreffend Aussenraumbenützung zu<br />

treffen. Schon bei der Lokalsuche sollte darauf geachtet<br />

werden, dass keine <strong>von</strong> vornherein zusätzlich lärmverursachende<br />

Situationen geschaffen werden (z.B.<br />

keine Krippen in den oberen Geschossen in Gebäu-<br />

«An dieser Stelle<br />

sei (nochmals)<br />

darauf hingewiesen,<br />

dass neben<br />

den baurechtlichenAnforderungen<br />

gerade in<br />

Hinblick auf Hygiene,<br />

Sicherheit,<br />

Raumbedürfnisse,<br />

etc. auch die genanntenRichtlinien<br />

der Erziehungsdirektion<br />

über die Bewilligung<br />

<strong>von</strong> Kinderkrippen<br />

vom<br />

1. Dezember 2002<br />

erfüllt sein müssen.<br />

Diese verlangen<br />

wohnliche<br />

kindergerechte<br />

Räumlichkeiten,<br />

in denen vertieftes<br />

Spielen möglich<br />

ist und die auch<br />

Rückzugsmöglichkeiten<br />

bieten.»<br />

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