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(KiBiz) Synopse Regierungsentwurf / Änderungsanträge der ...

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Zweiter Abschnitt<br />

För<strong>der</strong>ung in Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

§ 13 Grundsätze <strong>der</strong> Bildungs- und Erziehungsarbeit<br />

(1) Tageseinrichtungen führen die Bildung, Erziehung und Betreuung<br />

nach einem eigenen träger- o<strong>der</strong> einrichtungsspezifischen pädagogischen<br />

Konzept durch.<br />

(2) Die Bildungs- und Erziehungsarbeit zielt darauf ab, das Kind in seiner<br />

Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeit zu för<strong>der</strong>n, es zu Verantwortungsbereitschaft, Gemeinsinn<br />

und Toleranz zu befähigen, seine interkulturelle Kompetenz zu stärken,<br />

die Herausbildung kultureller Fähigkeiten zu ermöglichen und die<br />

Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen<br />

zu unterstützen.<br />

(3) Die Kin<strong>der</strong> wirken bei <strong>der</strong> Gestaltung des Alltags in <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung ihrem Alter und ihren Bedürfnissen entsprechend<br />

mit.<br />

(4) Die Entwicklung des Kindes soll beobachtet und regelmäßig<br />

dokumentiert werden. Die Bildungsdokumentation setzt die schriftliche<br />

Zustimmung <strong>der</strong> Eltern voraus.<br />

(2 Die Bildungs- und Erziehungsarbeit zielt darauf ab, das Kind unter<br />

Beachtung <strong>der</strong> in Artikel 7 <strong>der</strong> Landesverfassung des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen genannten Grundsätze in seiner Entwicklung zu einer<br />

eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu för<strong>der</strong>n, es<br />

zu Verantwortungsbereitschaft, Gemeinsinn und Toleranz zu befähigen,<br />

seine interkulturelle Kompetenz zu stärken, die Herausbildung kultureller<br />

Fähigkeiten zu ermöglichen und die Aneignung von Wissen und<br />

Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen zu unterstützen.<br />

(3) Die Einrichtungen haben ihre Bildungskonzepte so zu gestalten, dass<br />

die individuelle Bildungsför<strong>der</strong>ung die unterschiedlichen Lebenslagen <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong> und ihrer Eltern berücksichtigt und unabhängig von <strong>der</strong> sozialen<br />

Situation <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> sichergestellt ist. Die Einrichtungen sollen die Eltern<br />

über die Ergebnisse <strong>der</strong> Bildungsför<strong>der</strong>ung regelmäßig unterrichten.<br />

9<br />

wird Abs. 4<br />

wird Abs. 5

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