(KiBiz) Synopse Regierungsentwurf / Änderungsanträge der ...
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(2) In je<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung wird zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger ein Elternbeirat<br />
eingerichtet. Der Elternbeirat wird von <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung und dem Träger über alle die Einrichtung<br />
betreffenden wesentlichen Angelegenheiten informiert und angehört. Das<br />
Verfahren über Zusammensetzung, Wahl und Durchführung von<br />
Informations- und Anhörungsveranstaltungen regelt <strong>der</strong> Träger o<strong>der</strong> die<br />
Einrichtung gemeinsam mit den Eltern.<br />
§10 Gesundheitsvorsorge<br />
(1) Bei <strong>der</strong> Aufnahme in die Tageseinrichtung ist <strong>der</strong> Nachweis über eine<br />
altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des<br />
Kindes durch Vorlage des Vorsorgeuntersuchungsheftes für Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />
einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu erbringen.<br />
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(2) In je<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung werden zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung,<br />
<strong>der</strong> Elternbeirat und <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung gebildet. Das<br />
Verfahren über die Zusammensetzung <strong>der</strong> Gremien und die<br />
Geschäftsordnung werden vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern<br />
festgelegt. Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen<br />
den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das<br />
Interesse <strong>der</strong> Eltern für die Arbeit <strong>der</strong> Einrichtung för<strong>der</strong>n.<br />
(3) Die Eltern <strong>der</strong> die Einrichtung besuchenden Kin<strong>der</strong> bilden die<br />
Elternversammlung. In <strong>der</strong> Elternversammlung informiert <strong>der</strong> Träger über<br />
personelle Verän<strong>der</strong>ungen sowie pädagogische und konzeptionelle<br />
Angelegenheiten. Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Elternversammlung gehört die<br />
Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Elternbeirates.<br />
(4) Der Elternbeirat vertritt die Interessen <strong>der</strong> Elternschaft gegenüber dem<br />
Träger und <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Einrichtung. Er ist über wesentliche personelle<br />
Verän<strong>der</strong>ungen bei pädagogisch tätigen Kräften zu informieren.<br />
Gestaltungshinweise des Elternbeirates hat <strong>der</strong> Träger angemessen zu<br />
berücksichtigen.<br />
(5) Der Rat <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und<br />
Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben<br />
sind insbeson<strong>der</strong>e die Beratung <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Erziehungs- und<br />
Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung<br />
sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kin<strong>der</strong>n in die<br />
Einrichtung.