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(KiBiz) Synopse Regierungsentwurf / Änderungsanträge der ...

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(4) Tagesmütter und -väter haben den Beschäftigten sowie den<br />

Beauftragten des Jugendamtes Auskunft über die Räume und die<br />

betreuten Kin<strong>der</strong> zu erteilen. Den Beschäftigten und den Beauftragten<br />

des Jugendamtes ist <strong>der</strong> Zutritt zu den betreuten Kin<strong>der</strong>n und den<br />

Räumen, die zu ihrem Aufenthalt dienen, zu gestatten. Das Grundrecht<br />

<strong>der</strong> Unverletzlichkeit <strong>der</strong> Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes)<br />

wird insoweit eingeschränkt.<br />

(5) Werden Kin<strong>der</strong> in Kin<strong>der</strong>tagespflege betreut, ohne dass die<br />

Tagesmutter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tagesvater über die erfor<strong>der</strong>liche Erlaubnis zur<br />

Kin<strong>der</strong>tagespflege verfügt o<strong>der</strong> im Sinne des § 23 Abs. 3 SGB VIII<br />

geeignet ist, so hat das Jugendamt die weitere Betreuung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> zu<br />

untersagen. Die §§ 17 und 18 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetzes - AG-KJHG - gelten entsprechend.<br />

§ 5 Angebote für Schulkin<strong>der</strong><br />

(1) Das Jugendamt kann die Verpflichtung nach § 24 SGB VIII, für Kin<strong>der</strong><br />

im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen<br />

vorzuhalten, auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllen.<br />

Hierbei soll es mit den Trägern <strong>der</strong> freien Jugendhilfe zusammenwirken.<br />

(2) Der Schulträger o<strong>der</strong> das Jugendamt können für außerunterrichtliche<br />

Angebote im Rahmen offener Ganztagsschulen und für an<strong>der</strong>e<br />

außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen<br />

Beiträge von den Eltern o<strong>der</strong> den nach kommunalem Satzungsrecht<br />

gleichgestellten Personen erheben. Der Schulträger o<strong>der</strong> das Jugendamt<br />

sollen eine soziale Staffelung <strong>der</strong> Beiträge vorsehen. Beiträge für<br />

Geschwisterkin<strong>der</strong> können ermäßigt werden. Dies gilt auch für Kin<strong>der</strong>,<br />

<strong>der</strong>en Geschwister eine Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung besuchen.<br />

4<br />

wird Abs. 5<br />

wird Abs. 6

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