(KiBiz) Synopse Regierungsentwurf / Änderungsanträge der ...
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(4) Tagesmütter und -väter haben den Beschäftigten sowie den<br />
Beauftragten des Jugendamtes Auskunft über die Räume und die<br />
betreuten Kin<strong>der</strong> zu erteilen. Den Beschäftigten und den Beauftragten<br />
des Jugendamtes ist <strong>der</strong> Zutritt zu den betreuten Kin<strong>der</strong>n und den<br />
Räumen, die zu ihrem Aufenthalt dienen, zu gestatten. Das Grundrecht<br />
<strong>der</strong> Unverletzlichkeit <strong>der</strong> Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes)<br />
wird insoweit eingeschränkt.<br />
(5) Werden Kin<strong>der</strong> in Kin<strong>der</strong>tagespflege betreut, ohne dass die<br />
Tagesmutter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tagesvater über die erfor<strong>der</strong>liche Erlaubnis zur<br />
Kin<strong>der</strong>tagespflege verfügt o<strong>der</strong> im Sinne des § 23 Abs. 3 SGB VIII<br />
geeignet ist, so hat das Jugendamt die weitere Betreuung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> zu<br />
untersagen. Die §§ 17 und 18 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetzes - AG-KJHG - gelten entsprechend.<br />
§ 5 Angebote für Schulkin<strong>der</strong><br />
(1) Das Jugendamt kann die Verpflichtung nach § 24 SGB VIII, für Kin<strong>der</strong><br />
im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen<br />
vorzuhalten, auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllen.<br />
Hierbei soll es mit den Trägern <strong>der</strong> freien Jugendhilfe zusammenwirken.<br />
(2) Der Schulträger o<strong>der</strong> das Jugendamt können für außerunterrichtliche<br />
Angebote im Rahmen offener Ganztagsschulen und für an<strong>der</strong>e<br />
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen<br />
Beiträge von den Eltern o<strong>der</strong> den nach kommunalem Satzungsrecht<br />
gleichgestellten Personen erheben. Der Schulträger o<strong>der</strong> das Jugendamt<br />
sollen eine soziale Staffelung <strong>der</strong> Beiträge vorsehen. Beiträge für<br />
Geschwisterkin<strong>der</strong> können ermäßigt werden. Dies gilt auch für Kin<strong>der</strong>,<br />
<strong>der</strong>en Geschwister eine Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung besuchen.<br />
4<br />
wird Abs. 5<br />
wird Abs. 6