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(KiBiz) Synopse Regierungsentwurf / Änderungsanträge der ...

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verlangen.<br />

(4) Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von<br />

Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen und<br />

die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Es kann ermäßigte Beiträge o<strong>der</strong><br />

eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkin<strong>der</strong>, auch wenn sie eine<br />

Ganztagsschule im Primarbereich besuchen, vorsehen.<br />

(5) Kreise als örtliche Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe können durch<br />

Satzung o<strong>der</strong> öffentlich-rechtliche Vereinbarung Gemeinden, für die sie<br />

die Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen, mit <strong>der</strong><br />

Durchführung von Aufgaben nach den Absätzen 1 und 4 beauftragen.<br />

§ 24 Investitionskostenför<strong>der</strong>ung<br />

Das Land gewährt dem Jugendamt nach Maßgabe des<br />

Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen.<br />

Fünfter Abschnitt<br />

Allgemeine Verfahrensvorschriften<br />

§ 25 Erprobungen<br />

Die Oberste Landesjugendbehörde kann zur Erprobung innovativer<br />

pädagogischer o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Modelle Abweichungen von den Regelungen<br />

dieses Gesetzes zulassen.<br />

§ 26 Durchführungsvorschriften<br />

(1) Die Oberste Landesjugendbehörde wird ermächtigt, durch<br />

Rechtsverordnung<br />

1. Mietpauschalen festzusetzen,<br />

2. die Zuschüsse nach § 21 Abs. 2 Satz 1 und § 22 Abs. 1 alle zwei Jahre<br />

erstmals zum 1. Januar 2010 anzupassen,<br />

3. das Nähere zum Verwaltungsverfahren zur Gewährung <strong>der</strong><br />

Landeszuschüsse zu regeln,<br />

4. Kriterien für das Gütesiegel "Familienzentrum NRW" und das Verfahren<br />

20<br />

(4) Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von<br />

Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen und<br />

die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Eltern sowie die Betreuungszeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

1. Art und Höhe <strong>der</strong> Zuschüsse zu den Mieten festzusetzen,<br />

3. das Nähere zum Verwaltungsverfahren zur Gewährung <strong>der</strong><br />

Landeszuschüsse und zum Prüfrecht des Landesrechnungshofes zu<br />

regeln,"

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