(KiBiz) Synopse Regierungsentwurf / Änderungsanträge der ...
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verlangen.<br />
(4) Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von<br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen und<br />
die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Es kann ermäßigte Beiträge o<strong>der</strong><br />
eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkin<strong>der</strong>, auch wenn sie eine<br />
Ganztagsschule im Primarbereich besuchen, vorsehen.<br />
(5) Kreise als örtliche Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe können durch<br />
Satzung o<strong>der</strong> öffentlich-rechtliche Vereinbarung Gemeinden, für die sie<br />
die Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen, mit <strong>der</strong><br />
Durchführung von Aufgaben nach den Absätzen 1 und 4 beauftragen.<br />
§ 24 Investitionskostenför<strong>der</strong>ung<br />
Das Land gewährt dem Jugendamt nach Maßgabe des<br />
Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen.<br />
Fünfter Abschnitt<br />
Allgemeine Verfahrensvorschriften<br />
§ 25 Erprobungen<br />
Die Oberste Landesjugendbehörde kann zur Erprobung innovativer<br />
pädagogischer o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Modelle Abweichungen von den Regelungen<br />
dieses Gesetzes zulassen.<br />
§ 26 Durchführungsvorschriften<br />
(1) Die Oberste Landesjugendbehörde wird ermächtigt, durch<br />
Rechtsverordnung<br />
1. Mietpauschalen festzusetzen,<br />
2. die Zuschüsse nach § 21 Abs. 2 Satz 1 und § 22 Abs. 1 alle zwei Jahre<br />
erstmals zum 1. Januar 2010 anzupassen,<br />
3. das Nähere zum Verwaltungsverfahren zur Gewährung <strong>der</strong><br />
Landeszuschüsse zu regeln,<br />
4. Kriterien für das Gütesiegel "Familienzentrum NRW" und das Verfahren<br />
20<br />
(4) Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von<br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen und<br />
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Eltern sowie die Betreuungszeit<br />
zu berücksichtigen.<br />
1. Art und Höhe <strong>der</strong> Zuschüsse zu den Mieten festzusetzen,<br />
3. das Nähere zum Verwaltungsverfahren zur Gewährung <strong>der</strong><br />
Landeszuschüsse und zum Prüfrecht des Landesrechnungshofes zu<br />
regeln,"