(KiBiz) Synopse Regierungsentwurf / Änderungsanträge der ...
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<strong>Regierungsentwurf</strong> <strong>KiBiz</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ungsanträge</strong> Regierungsfraktionen vom 17.10.2007<br />
1. Kapitel - Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung<br />
(1) Das Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kin<strong>der</strong>n<br />
in Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen und in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege. Es findet keine<br />
Anwendung auf heilpädagogische Einrichtungen.<br />
(2) Das Gesetz gilt für Kin<strong>der</strong>, die in Nordrhein-Westfalen ihren<br />
gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen Platz in einer<br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung o<strong>der</strong> in Kin<strong>der</strong>tagespflege in Nordrhein-Westfalen<br />
in Anspruch nehmen.<br />
(3) Für die Inanspruchnahme von Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen und<br />
Kin<strong>der</strong>tagespflege sowie für die Planungsverantwortung gelten die<br />
Vorschriften des Sozialgesetzbuches - 8. Buch (VIII) - Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugendhilfe (SGB VIII) unmittelbar.<br />
(4) Eltern im Sinne des Gesetzes sind die jeweiligen<br />
Erziehungsberechtigten; § 5 und § 23 bleiben unberührt.<br />
§ 2 Allgemeiner Grundsatz<br />
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf För<strong>der</strong>ung seiner<br />
Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in <strong>der</strong> vorrangigen Verantwortung<br />
seiner Eltern. Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung und Kin<strong>der</strong>tagespflege ergänzen die<br />
För<strong>der</strong>ung des Kindes in <strong>der</strong> Familie und unterstützen die Eltern in <strong>der</strong><br />
Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.<br />
§ 3 Aufgaben, Ziele, Inanspruchnahme<br />
(1) Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen und Kin<strong>der</strong>tagespflege haben einen<br />
eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.<br />
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