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Vergaberichtlinien für geförderte Mietwohnungen in Wien

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VERGABEKRITERIEN (<strong>Wien</strong>)<br />

Geme<strong>in</strong>dewohnung – Anmeldung<br />

VORAUSSETZUNGEN:<br />

Bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen und anerkanntem Wohnbedarf kann von<br />

WIENER WOHNEN e<strong>in</strong> Vormerksche<strong>in</strong> ausgestellt werden.<br />

Grundvoraussetzungen:<br />

• Zweijähriger Hauptwohnsitz <strong>in</strong> <strong>Wien</strong> (aktuell bei E<strong>in</strong>reichung). Zum<br />

Zeitpunkt der E<strong>in</strong>reichung muss der/die Wohnungswerber/<strong>in</strong> die aktuelle<br />

(jetzige) Wohnadresse <strong>in</strong> <strong>Wien</strong> bereits seit m<strong>in</strong>destens zwei Jahren<br />

durchgehend als Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) führen. Das gilt auch<br />

<strong>für</strong> Mitziehende (sowie allenfalls weitere, <strong>in</strong> der Wohnung verbleibende<br />

Personen).<br />

• M<strong>in</strong>destalter bei E<strong>in</strong>reichung: 17 Jahre<br />

• Für Bürger/<strong>in</strong>nen aus Österreich, EU, EWR, Schweiz und Gleichgestellte:<br />

Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Antragstellung von EU- oder EWR-<br />

Bürger/<strong>in</strong>nen, Schweizer/<strong>in</strong>nen, anerkannten Flüchtl<strong>in</strong>gen sowie "langfristig<br />

Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG.<br />

• E<strong>in</strong>kommen darf Höchstgrenze nicht überschreiten<br />

Vormerkgründe (vorliegender Wohnbedarf bei:)<br />

• Überbelag<br />

• Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung<br />

• Krankheits-, altersbed<strong>in</strong>gter Wohnungsbedarf<br />

• Jungwienervormerkung (<strong>für</strong> Paare und E<strong>in</strong>zelpersonen unter 30 Jahre, ohne<br />

eigene Wohnung)<br />

• Familiensplitt<strong>in</strong>g<br />

• Getrennter Haushalt<br />

• Unverschuldete Aufgabe von Dienstwohnungen<br />

• Wohnungen <strong>für</strong> beh<strong>in</strong>derte Personen<br />

Unterlagen:<br />

Die erforderlichen Unterlagen werden von der E<strong>in</strong>reichperson und von allen<br />

Mitziehenden benötigt.<br />

Zuständigkeit:<br />

WIENER WOHNEN - Kundendienstzentrum (außer bei Anträgen von "langfristig<br />

Aufenthaltsberechtigten")<br />

H<strong>in</strong>weis: Bei "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG erfolgt die Beratung


und Unterlagenüberprüfung <strong>in</strong> der "Wohnservice <strong>Wien</strong> GesmbH". Für die<br />

Antragstellung ist e<strong>in</strong>e vorherige telefonische Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barung unter der<br />

Telefonnummer (+43 1) 24 503-100 erforderlich.<br />

Kosten / Zahlung:<br />

Die E<strong>in</strong>reichung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>dewohnung ist kostenlos.<br />

Geme<strong>in</strong>dewohnungskosten: Höhe der Miete und e<strong>in</strong>es allfälligen<br />

F<strong>in</strong>anzierungsbeitrages s<strong>in</strong>d abhängig von Größe, Kategorie und Förderungsart.<br />

Term<strong>in</strong>e / Frist:<br />

Für vorgemerkte Personen ist es wichtig, allfällige Änderungen der E<strong>in</strong>reichdaten<br />

umgehend bekanntzugeben, da davon die weitere Vormerkung oder Löschung des<br />

Ansuchens abhängt.<br />

Beachten:<br />

Sondervergabe-Wohnungen <strong>in</strong> Simmer<strong>in</strong>g (Leberberg):<br />

Wiedervermietungsangebote (Förderung nach § 15 WWFSG 1989) von WIENER<br />

WOHNEN - vertreten durch AREALIS Liegenschaftsmanagement Ges.m.b.H.<br />

Weitere Möglichkeiten zur Lösung des Wohnungsproblems:<br />

Wohnungszusammenlegung zweier Geme<strong>in</strong>dewohnungen<br />

Wohnungstausch<br />

Wohnungswechsel<br />

Wohnungsweitergabe<br />

Vergabe von Wohnungen <strong>für</strong> obdachlose und betreute Personen<br />

Wohnungsberatung:<br />

Wohnservice <strong>Wien</strong>: Geförderte Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen<br />

Mieterhilfe-Telefon: Antworten zu allen Fragen zum Thema Wohnen<br />

Formular:<br />

• Wohnungsanmeldung<br />

Onl<strong>in</strong>e-Direktanmeldung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>dewohnung (Achtung:<br />

Direktanmeldung mit Onl<strong>in</strong>e-Formular gilt nicht bei Antragstellung von<br />

"langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG und bei obdachlosen und<br />

betreuten Personen)<br />

• Wohnungsdirektvergabe-E<strong>in</strong>igungserklärung: 9-KB-RTF<br />

Quelle: <strong>Wien</strong>er Wohnen, [WWW], http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauenwohnen/wienerwohnen/geme<strong>in</strong>dewohnung.html,<br />

Zugriffsdatum: 20.05.2009

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