05.06.2013 Aufrufe

Beantragung der Gläubiger-ID

Beantragung der Gläubiger-ID

Beantragung der Gläubiger-ID

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Beantragung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer<br />

Anhand dieser Beschreibung möchten wir Ihnen einen Überblick dazu geben, wie Sie für Ihre<br />

Kunden die <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer, die für den Einzug von SEPA-Lastschriften obligatorisch<br />

ist, beantragen können. Die <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer ist im Zahlungsverkehrsprogramm<br />

des Lastschrifteinreichers zu hinterlegen und wird bei jedem Einzug mitgeliefert.<br />

Zunächst rufen Sie die Seite <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank im Internet auf: www.bundesbank.de<br />

und wählen Sie den Punkt „Zahlungsverkehr“ in <strong>der</strong> linken Navigationsleiste aus.<br />

Nachdem Sie auf <strong>der</strong> Zahlungsverkehrsseite den Punkt SEPA ausgewählt haben, erscheint<br />

<strong>der</strong> Untermenüpunkt „<strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer“, den Sie bitte auswählen. Im nun erscheinenden<br />

Hauptframe befindet sich ein Link zum entsprechenden Formular:


Nach Auswahl „<strong>Beantragung</strong>“ erhalten Sie eine Verfahrensbeschreibung, <strong>der</strong>en Inhalt Sie am<br />

Ende des Formulars bitte bestätigen:<br />

In <strong>der</strong> ersten Maske des <strong>Beantragung</strong>sformulars ist die Auswahl <strong>der</strong> Personengruppe zu treffen,<br />

für die die <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer beantragt werden soll. In unserem Beispiel<br />

zeigen wir Ihnen auf <strong>der</strong> linken Hälfte die Eingaben, die für natürliche Personen relevant sind,<br />

auf <strong>der</strong> rechten Hälfte werden die juristischen Personen des Privatrechts dargestellt.


Füllen Sie die Seite mit den entsprechenden Daten des Kunden aus.<br />

Sowohl bei Privatpersonen, als auch bei juristischen Personen ist die Angabe eines Ansprechpartners<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Dieser erhält von Seiten <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank eine eMail,<br />

in <strong>der</strong> sich zur Bestätigung des Antrages ein Link befindet. Der Kunde hat 10 Tage Zeit, über<br />

den Link den Antrag zur <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer zu bestätigen – nach Ablauf <strong>der</strong><br />

Frist verfällt <strong>der</strong> Antrag. Nach Bestätigung des Antrages erhält Ihr Kunde am nächsten Geschäftstag<br />

die <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer per eMail.<br />

Bevor die Daten endgültig abgeschickt werden, erhält man noch einmal eine Zusammenfassung<br />

<strong>der</strong> getätigten Eingaben, die durch Auswahl eines Hakens zu bestätigen ist:<br />

Die nun folgenden Masken sind wie<strong>der</strong> für alle Personengruppen identisch.


Auch wenn die <strong>Beantragung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer für Internet-affine Kunden<br />

kein Problem darstellen sollte – nutzen Sie die Gelegenheit mit Ihrem Firmenkunden ins Gespräch<br />

zu kommen, bevor es jemand an<strong>der</strong>es tut!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!