Beantragung der Gläubiger-ID
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<strong>Beantragung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer<br />
Anhand dieser Beschreibung möchten wir Ihnen einen Überblick dazu geben, wie Sie für Ihre<br />
Kunden die <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer, die für den Einzug von SEPA-Lastschriften obligatorisch<br />
ist, beantragen können. Die <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer ist im Zahlungsverkehrsprogramm<br />
des Lastschrifteinreichers zu hinterlegen und wird bei jedem Einzug mitgeliefert.<br />
Zunächst rufen Sie die Seite <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank im Internet auf: www.bundesbank.de<br />
und wählen Sie den Punkt „Zahlungsverkehr“ in <strong>der</strong> linken Navigationsleiste aus.<br />
Nachdem Sie auf <strong>der</strong> Zahlungsverkehrsseite den Punkt SEPA ausgewählt haben, erscheint<br />
<strong>der</strong> Untermenüpunkt „<strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer“, den Sie bitte auswählen. Im nun erscheinenden<br />
Hauptframe befindet sich ein Link zum entsprechenden Formular:
Nach Auswahl „<strong>Beantragung</strong>“ erhalten Sie eine Verfahrensbeschreibung, <strong>der</strong>en Inhalt Sie am<br />
Ende des Formulars bitte bestätigen:<br />
In <strong>der</strong> ersten Maske des <strong>Beantragung</strong>sformulars ist die Auswahl <strong>der</strong> Personengruppe zu treffen,<br />
für die die <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer beantragt werden soll. In unserem Beispiel<br />
zeigen wir Ihnen auf <strong>der</strong> linken Hälfte die Eingaben, die für natürliche Personen relevant sind,<br />
auf <strong>der</strong> rechten Hälfte werden die juristischen Personen des Privatrechts dargestellt.
Füllen Sie die Seite mit den entsprechenden Daten des Kunden aus.<br />
Sowohl bei Privatpersonen, als auch bei juristischen Personen ist die Angabe eines Ansprechpartners<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Dieser erhält von Seiten <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank eine eMail,<br />
in <strong>der</strong> sich zur Bestätigung des Antrages ein Link befindet. Der Kunde hat 10 Tage Zeit, über<br />
den Link den Antrag zur <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer zu bestätigen – nach Ablauf <strong>der</strong><br />
Frist verfällt <strong>der</strong> Antrag. Nach Bestätigung des Antrages erhält Ihr Kunde am nächsten Geschäftstag<br />
die <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer per eMail.<br />
Bevor die Daten endgültig abgeschickt werden, erhält man noch einmal eine Zusammenfassung<br />
<strong>der</strong> getätigten Eingaben, die durch Auswahl eines Hakens zu bestätigen ist:<br />
Die nun folgenden Masken sind wie<strong>der</strong> für alle Personengruppen identisch.
Auch wenn die <strong>Beantragung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gläubiger</strong>-Identifikationsnummer für Internet-affine Kunden<br />
kein Problem darstellen sollte – nutzen Sie die Gelegenheit mit Ihrem Firmenkunden ins Gespräch<br />
zu kommen, bevor es jemand an<strong>der</strong>es tut!