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Checkliste zur Umstellung auf SEPA-Lastschriften - Volksbank ...

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<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong><br />

Bis Ende Januar 2014 ist es für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Organisationen – kurz alle, die<br />

bisher <strong>Lastschriften</strong> eingezogen haben – erforderlich einige Änderungen vorzunehmen. Diese <strong>Checkliste</strong><br />

hilft Ihnen dabei:<br />

1. „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift“<br />

(Lastschriftinkassovereinbarung) mit der <strong>Volksbank</strong> Mittweida eG<br />

Die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch <strong>Lastschriften</strong> muss zwischen den<br />

Lastschrifteinreicher und Ihrer Hausbank geschlossen werden.<br />

2. Gläubiger Identifikationsnummer<br />

Für die neuen Mandate (ehemals Lastschriftermächtigungen) benötigen Sie eine Gläubiger-<br />

Identifikationsnummer von der Deutschen Bundesbank. Diese können Sie einfach online beantragen:<br />

https://extranet.bundesbank.de/scp.<br />

3. Mandate einholen (Einzugsermächtigungen umwandeln)<br />

Ein Mandat ist wie die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung mit dem Zahlungspflichtigen. Die<br />

Angaben müssen in der Sprache des Zahlungspflichtigen enthalten sein:<br />

- Name und Adresse des Zahlungspflichtigen<br />

- Bankverbindung (IBAN/BIC)<br />

- Unterschrift<br />

- Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

- Mandatsreferenznummer<br />

Beispiele für <strong>SEPA</strong>-Mandate finden Sie ebenfalls <strong>auf</strong> den Seiten der Deutschen Bundesbank unter<br />

Download/Zahlungsverkehr. Zudem können Sie diese in Ihrer Geschäftsstelle erhalten.<br />

Liegen Ihnen gültige Einzugsermächtigungen vor, können diese in <strong>SEPA</strong>-Mandate umgewandelt<br />

werden. Es genügt, den Zahlungspflichtigen einmalig eine Umwandlungsankündigung zu zusenden.<br />

Widerspricht der Zahlungspflichtige nicht, gilt das Mandat als erteilt. Diese Ankündigung muss die<br />

folgenden Punkte beinhalten:<br />

- Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

- Ihre Mandats-Referenznummer<br />

- Einzugstermin(e)<br />

- Betrag (wiederkehrende Beträge)<br />

- IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen.<br />

4. Eigenschaften des Mandats<br />

- Das Mandat liegt dem Zahlungsempfänger (handschriftlich/elektronisch) unterschrieben vor.<br />

- Das Mandat ist 3 Jahre gültig, jeweils ab dem letzten Einzug, beziehungsweise der Erteilung.<br />

- Aufbewahrung durch Zahlungsempfänger mindestens bis 14 Monate nach letztem Einzug.<br />

- Konten werden in EUR oder einer <strong>SEPA</strong>-Währung geführt.<br />

- Eine Voranzeige/Pre-Notification (Rechnung) muss 14 Tage vor der Belastung dem<br />

Zahlungspflichtigen vorliegen. Andere Vereinbarungen sind möglich.<br />

- Wiederkehrende Einzüge können jährlich mit Beträgen und Einzugsdaten angekündigt werden.<br />

5. Bankverbindungen erfragen<br />

Um die Einzugsermächtigungen in Mandate umzuwandeln, brauchen Sie IBAN und BIC Ihrer<br />

zahlungspflichtigen Kunden. Ihr Zahlungsverkehrsprogramm wird mit einem der nächsten Release<br />

eine Konvertierung anbieten. Auf unserer Internetseite finden Sie einen IBAN-Rechner (http://www.vbmittweida.de/firmenkunden/zahlungsverkehr/geschaefte_im_ausland/iban-rechner.html).<br />

Alternativ<br />

können Sie Ihre Kunden um die IBAN und den BIC ihrer Banken bitten. Üblicherweise findet<br />

der Bankkunde diese Daten <strong>auf</strong> der Rückseite seiner Bankkarte oder <strong>auf</strong> seinem Kontoauszug.


6. Ankündigung der Einzüge<br />

- <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong> sind mit einer sogenannten „Pre-Notification“ spätestens 14 Tage vor Einzug<br />

anzukündigen.<br />

- Für die Ankündigung empfiehlt sich die Form einer Rechnung. Sie muss folgende Informationen<br />

enthalten:<br />

o die Mandats-Referenznummer<br />

o den Einzugsbetrag<br />

o Einzugstermin<br />

o Wiederkehrende Zahlungen mit gleichen Beträgen können einmal jährlich angekündigt<br />

werden.<br />

7. Termine<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong> können Sie bereits heute einreichen. Eine Verpflichtung, ausschließlich <strong>SEPA</strong>-<br />

<strong>Lastschriften</strong> ein<strong>zur</strong>eichen, besteht erst ab dem 01. Februar 2014.<br />

8. weitere Infos zu <strong>SEPA</strong><br />

www.vb-mittweida.de/firmenkunden/zahlungsverkehr/geschaefte_im_ausland/sepa_uebersicht.html<br />

www.bundesbank.de/sepa<br />

www.sepadeutschland.de<br />

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 03727 9444-0 oder per Mail an post@vb-mittweida.de.

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