Checkliste zur Umstellung auf SEPA-Lastschriften - Volksbank ...
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<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong><br />
Bis Ende Januar 2014 ist es für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Organisationen – kurz alle, die<br />
bisher <strong>Lastschriften</strong> eingezogen haben – erforderlich einige Änderungen vorzunehmen. Diese <strong>Checkliste</strong><br />
hilft Ihnen dabei:<br />
1. „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift“<br />
(Lastschriftinkassovereinbarung) mit der <strong>Volksbank</strong> Mittweida eG<br />
Die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch <strong>Lastschriften</strong> muss zwischen den<br />
Lastschrifteinreicher und Ihrer Hausbank geschlossen werden.<br />
2. Gläubiger Identifikationsnummer<br />
Für die neuen Mandate (ehemals Lastschriftermächtigungen) benötigen Sie eine Gläubiger-<br />
Identifikationsnummer von der Deutschen Bundesbank. Diese können Sie einfach online beantragen:<br />
https://extranet.bundesbank.de/scp.<br />
3. Mandate einholen (Einzugsermächtigungen umwandeln)<br />
Ein Mandat ist wie die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung mit dem Zahlungspflichtigen. Die<br />
Angaben müssen in der Sprache des Zahlungspflichtigen enthalten sein:<br />
- Name und Adresse des Zahlungspflichtigen<br />
- Bankverbindung (IBAN/BIC)<br />
- Unterschrift<br />
- Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
- Mandatsreferenznummer<br />
Beispiele für <strong>SEPA</strong>-Mandate finden Sie ebenfalls <strong>auf</strong> den Seiten der Deutschen Bundesbank unter<br />
Download/Zahlungsverkehr. Zudem können Sie diese in Ihrer Geschäftsstelle erhalten.<br />
Liegen Ihnen gültige Einzugsermächtigungen vor, können diese in <strong>SEPA</strong>-Mandate umgewandelt<br />
werden. Es genügt, den Zahlungspflichtigen einmalig eine Umwandlungsankündigung zu zusenden.<br />
Widerspricht der Zahlungspflichtige nicht, gilt das Mandat als erteilt. Diese Ankündigung muss die<br />
folgenden Punkte beinhalten:<br />
- Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
- Ihre Mandats-Referenznummer<br />
- Einzugstermin(e)<br />
- Betrag (wiederkehrende Beträge)<br />
- IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen.<br />
4. Eigenschaften des Mandats<br />
- Das Mandat liegt dem Zahlungsempfänger (handschriftlich/elektronisch) unterschrieben vor.<br />
- Das Mandat ist 3 Jahre gültig, jeweils ab dem letzten Einzug, beziehungsweise der Erteilung.<br />
- Aufbewahrung durch Zahlungsempfänger mindestens bis 14 Monate nach letztem Einzug.<br />
- Konten werden in EUR oder einer <strong>SEPA</strong>-Währung geführt.<br />
- Eine Voranzeige/Pre-Notification (Rechnung) muss 14 Tage vor der Belastung dem<br />
Zahlungspflichtigen vorliegen. Andere Vereinbarungen sind möglich.<br />
- Wiederkehrende Einzüge können jährlich mit Beträgen und Einzugsdaten angekündigt werden.<br />
5. Bankverbindungen erfragen<br />
Um die Einzugsermächtigungen in Mandate umzuwandeln, brauchen Sie IBAN und BIC Ihrer<br />
zahlungspflichtigen Kunden. Ihr Zahlungsverkehrsprogramm wird mit einem der nächsten Release<br />
eine Konvertierung anbieten. Auf unserer Internetseite finden Sie einen IBAN-Rechner (http://www.vbmittweida.de/firmenkunden/zahlungsverkehr/geschaefte_im_ausland/iban-rechner.html).<br />
Alternativ<br />
können Sie Ihre Kunden um die IBAN und den BIC ihrer Banken bitten. Üblicherweise findet<br />
der Bankkunde diese Daten <strong>auf</strong> der Rückseite seiner Bankkarte oder <strong>auf</strong> seinem Kontoauszug.
6. Ankündigung der Einzüge<br />
- <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong> sind mit einer sogenannten „Pre-Notification“ spätestens 14 Tage vor Einzug<br />
anzukündigen.<br />
- Für die Ankündigung empfiehlt sich die Form einer Rechnung. Sie muss folgende Informationen<br />
enthalten:<br />
o die Mandats-Referenznummer<br />
o den Einzugsbetrag<br />
o Einzugstermin<br />
o Wiederkehrende Zahlungen mit gleichen Beträgen können einmal jährlich angekündigt<br />
werden.<br />
7. Termine<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong> können Sie bereits heute einreichen. Eine Verpflichtung, ausschließlich <strong>SEPA</strong>-<br />
<strong>Lastschriften</strong> ein<strong>zur</strong>eichen, besteht erst ab dem 01. Februar 2014.<br />
8. weitere Infos zu <strong>SEPA</strong><br />
www.vb-mittweida.de/firmenkunden/zahlungsverkehr/geschaefte_im_ausland/sepa_uebersicht.html<br />
www.bundesbank.de/sepa<br />
www.sepadeutschland.de<br />
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 03727 9444-0 oder per Mail an post@vb-mittweida.de.