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Wertpapierprospekt A1MLPX8 - Halloren Schokoladenfabrik GmbH

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IV. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />

Die aktivierten Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs bleiben entsprechend<br />

dem Wahlrecht gem. Art. 67 Abs. 5 EGHGB auch nach Anwendung des BilMoG bestehen. Sie<br />

werden linear über vier Jahre abgeschrieben.<br />

Anlagevermögen<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um<br />

planmäßige Abschreibungen, angesetzt.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Ablösung von atypisch stillen Gesellschaftsverhältnissen<br />

werden aktiviert und über 15 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer ist aufgrund der<br />

Laufzeit der Produktzyklen angemessen.<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um<br />

planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der<br />

linearen Methode unter Zugrundelegung der steuerlich zulässigen Abschreibungssätze.<br />

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00 werden gemäß<br />

§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche<br />

geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden<br />

gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von<br />

fünf Jahren abgeschrieben.<br />

Geleistete Anzahlungen sind zu Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer bewertet.<br />

Vorräte<br />

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren<br />

beizulegenden Wert, unfertige Erzeugnisse und fertige Erzeugnisse zu Herstellungskosten<br />

einschließlich angemessener Teile von Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten<br />

bewertet. Darüber hinaus wurden die Grundsätze einer verlustfreien Bewertung beachtet.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nominalbeträgen angesetzt. Bei<br />

den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden die Ausfallrisiken durch<br />

Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.<br />

Sonstige Wertpapiere<br />

Sonstige Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert<br />

bewertet.<br />

Rückstellungen<br />

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und<br />

ungewisse Verbindlichkeiten ab.<br />

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen<br />

Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen<br />

Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt,<br />

sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer<br />

Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden<br />

durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche<br />

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